Streit um Geld aus der Stadtkasse für Gastronomiebetriebe Püttlingen gegen die Kommunalaufsicht – Runde II

Püttlingen · Stadtrat zieht Beschluss zur finanziellen Unterstützung der Gastronomie nicht zurück. Nächste Station: Verwaltungsgericht.

 Ein Bierchen in Ehren ... Um Lockdown-gebeutelte Restaurants und Kneipen zu unterstützen, hatte der Stadtrat Püttlingen eine finanzielle Hilfe für Gastronomen beschlossen. Deswegen gab’s Ärger mit der Kommunalaufsicht. Doch auch in der zweiten Runde des Streits will der Rat die Entscheidung nicht zurücknehmen.

Ein Bierchen in Ehren ... Um Lockdown-gebeutelte Restaurants und Kneipen zu unterstützen, hatte der Stadtrat Püttlingen eine finanzielle Hilfe für Gastronomen beschlossen. Deswegen gab’s Ärger mit der Kommunalaufsicht. Doch auch in der zweiten Runde des Streits will der Rat die Entscheidung nicht zurücknehmen.

Foto: dpa/Marius Becker

Der Streit zwischen der Stadt Püttlingen und der Kommunalaufsicht geht in die nächste Runde. Alles begann am 6. Mai, als der Stadtrat einstimmig beschloss, die Gastronomiebetriebe in der Stadt mit 120 000 Euro zu unterstützen. Verwaltung und Rat betonten auch die soziale Bedeutung von Kneipen und Restaurants, und die Stadtverwaltung hatte die direkte Finanzhilfe als zulässige Wirtschaftsförderung gesehen. Die Kommunalaufsicht sah dagegen eine solche Geldspritze als unzulässig an. Dies sei keine kommunale Aufgabe. Eine Kommune sei zwar berechtigt und verpflichtet, öffentliche Interessen und das Wohl der Bürger zu fördern, aber etwa durch das Schaffen guter Rahmenbedingungen für die Allgemeinheit und nicht durch finanzielles Fördern von Individualinteressen. Das Verfassungsrecht sehe es ähnlich, um einen „Subventionswettbewerb“ unter den Kommunen zu verhindern. Der Stadtrat blieb aber bei seiner Auffassung und votierte einstimmig dagegen, die finanzielle Unterstützung zurückzuziehen, Rat und Bürgermeisterin Denise Klein (SPD) waren unter anderem der Ansicht, dass es sich um einen zulässigen Ausnahmefall handele, schon allein wegen der Corona-Pandemie. Auch habe sich das Schreiben der Kommunalaufsicht auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom 12. März 1981 bezogen, der allerdings im Saarland nie in geltendes Recht umgewandelt worden sei.

Am Mittwochabend ging das Thema erneut in den Stadtrat. Wie Bürgermeisterin Klein schilderte, sei am 27. Juli ein weiteres förmliches Schreiben der Kommunalaufsicht eingegangen, den Beschluss vom 6. Mai bis spätestens 30. September zurückzuziehen, andernfalls werde man „vom Aufhebungsrecht Gebrauch machen“ – also den Beschluss selbst einkassieren.

Letztlich blieb der Stadtrat auch diesmal bei seinem Konfrontationskurs und lehnte es geschlossen ab, den Beschluss zur finanziellen Förderung der Gastronomie zurückzuziehen. Ebenfalls einstimmig fiel der Beschluss aus, gegen die Forderung der Kommunalaufsicht Widerspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen, wodurch auch die gesetzte Frist vorerst hinfällig werde.

Vor der Abstimmung war es noch zu etlichen Anmerkungen von Ratsmitgliedern gekommen, ebenso zu Fragen an den Saarbrücker Rechtsanwalt Dr. Marcus Hirschfelder, der als Rechtsbeistand in die Sitzung eingeladen war. Dessen Antworten deuten unterm Strich darauf hin, dass der Ausgang eines Verfahrens offen und auch tendenziell nicht vorhersagbar ist.

An der neuerlichen Forderung der Kommunalaufsicht kritisieren Verwaltung und Stadtrat unter anderem, dass man auf den Einspruch der Stadt inhaltlich nicht eingegangen sei. Insbesondere nicht darauf, dass die Gastronomie eine soziale Bedeutung habe und der Erhalt von Restaurants und Wirtschaften durchaus auch eine – zulässige – erweiterte Daseinsvorsorge für die Bevölkerung sei.

Pascal Arweiler (SPD) nutzte die Debatte auch für eine Spitze gegen Innen- und Sportminister Klaus Bouillon (CDU): Als Sportminister habe er der Förderung von Vereinen auch wegen deren sozialer  Komponente das Wort gesprochen, nun solle sich der Innenminister mal daran erinnern, was der Sportminister gesagt hat – die Kommunalaufsicht ist beim Landesverwaltungsamt (Lava) angesiedelt, das wiederum zum Innenministerium gehört. Gosbert Hubertus (CDU) ergänzte, dass das Wirtschaftsministerium dafür werbe, man müsse „alles tun, um die Gastronomie zu fördern“.

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