SPD schaltet Kommunalaufsicht ein War der Beschluss zur Förderschule in Rappweiler rechtmäßig?

Rappweiler-Zwalbach · Die Kommunalaufsicht muss jetzt prüfen, ob der Gemeinderat Weiskirchen ordnungsgemäß über die Änderung des Vertrags mit der Förderschule abgestimmt hat.

 Im früheren Schulgebäude in Rappweiler-Zwalbach gibt es seit dem vergangenen Jahr eine Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung. Nachdem der Gemeinderat für eine Verlängerung des Vertrags mit dem Träger stimmte, gibt es jetzt Streit um diesen Beschluss.

Im früheren Schulgebäude in Rappweiler-Zwalbach gibt es seit dem vergangenen Jahr eine Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung. Nachdem der Gemeinderat für eine Verlängerung des Vertrags mit dem Träger stimmte, gibt es jetzt Streit um diesen Beschluss.

Foto: Dieter Ackermann

Der Streit im Weiskircher Gemeinderat um die Vertragsverlängerung für die St. Hildegardishaus gGmbh als Trägerschule der Förderschule in Rappweiler geht in eine neue Runde. Die SPD Weiskirchen hat angekündigt, wegen des Beschlusses in der jüngsten Sitzung des Rates die Kommunalaufsicht einzuholen. Denn die Partei ist der Ansicht, dass bei der Beschlussfassung Paragraf 73 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) missachtet wurde. In seiner jüngsten Sitzung hatte sich der Rat mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dem Wunsch des Trägers zu folgen und den bestehenden Vertrag in zwei Punkten zu verändern. Einerseits wurde die Laufzeit des Vertrags auf zehn Jahre erhöht, andererseits wurde ein Passus ergänzt, der eine einseitige Kündigung durch den Träger ermöglicht. Dieser Passus ist jedoch nur in dem Fall anwendbar, dass das Ministerium die Schließung der Schule anordne.