Weitere Corona-Lockerung Maskenpflicht in saarländischen Pflegeeinrichtungen fällt – Was das bedeutet

Saarbrücken · Mit aktualisiertem Schutzkonzept und einem 3-G-Modell in die Wintermonate: Das saarländische Gesundheitsministerium stellte am Freitag neue Schutzmaßnahmen für Einrichtungen der Pflege, Hospize und besondere Wohnformen vor.

Saarländische Pflegeinrichtungen, Hospize und Wohnheime wie für Menschen mit Behinderungen können künftig zwischen der bestehenden Teststrategie und dem 3-G-Modell (geimpft, genesen, getestet) wählen. Die bisherige Strategie sieht vor, dass Mitarbeiter und Bewohner der Einrichtung, die nicht geimpft oder genesen sind, mehrmals die Woche getestet werden. Besucher müssen ebenfalls Nachweise vorlegen, bevor sie die Einrichtung betreten dürfen. Außerdem gilt für alle die Maskenpflicht.

Falls sich eine Einrichtung für das 3-G-Modell entscheiden sollte, entfällt die Maskenpflicht für alle, die getestet, geimpft oder genesen sind. Bewohner sind von der Nachweispflicht befreit, wenn sie sich weiterhin regelmäßig testen lassen. Die Landesregierung begründete diesen Schritt am Freitag, 15. Oktober,  mit dem guten Impffortschritt. „Angesichts steigender Impfquoten und dem Aufbau einer schützenden Grundimmunität in der Bevölkerung, konnte ein 3-G-Modell für die Einrichtungen der Pflege, Hospize und besonderen Wohnformen entwickelt werden“, erläuterte Staatssekretär Stephan Kolling (CDU).

Die Corona-Auffrischungsimpfungen in saarländischen Seniorenheimen können dem Gesundheitsministerium in Saarbrücken zufolge bald beendet werden. „Bis Ende Oktober werden die Anfahrten durch mobile Teams im Zuge der Auffrischimpfungen abgeschlossen sein“, teilte das Ministerium am Freitag mit. Im Anschluss sollen voraussichtlich Anfang November die Anfahrten der besonderen Wohnformen in der Eingliederungshilfe starten.

„Mit dem verstärkten Impfangebot soll der möglichen nachlassenden Immunität, insbesondere von vulnerablen Gruppen, entgegengewirkt werden“, sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) einer Pressemitteilung zufolge. Ziel sei ein größtmöglicher Schutz für Bewohner und Bewohnerinnen sowie der Beschäftigten in den Einrichtungen der Pflege und besonderen Wohnformen. Die sogenannten Booster-Impfungen in Altenhilfeeinrichtungen hatten im September begonnen.

Die neue Verordnung gilt ab sofort. 

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort