Klage gegen Corona-Verordnung Oberverwaltungsgericht lehnt Antrag von Galeria Karstadt Kaufhof ab

Die Kaufhauskette wollte gerichtlich gegen die verordnete Schließung von Filialen vorgehen.

Klage gegen Corona-Verordnung: Gericht lehnt Antrag von Galeria Karstadt Kaufhof ab
Foto: Gerrit Dauelsberg

Die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof kann laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung ihre Filialen nicht vollständig öffnen, da sie die Größe von 800 Quadratmetern überschreiten. Im Saarland sind davon drei Filialen betroffen: zwei in Saarbrücken und eine in Neunkirchen.

Am 17. April hatte das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis einen Eilantrag der Kaufhauskette gegen die Corona-Schutzverordnung der saarländischen Regierung bestätigt. Den gleichen Antrag stellte Karstadt Kaufhof auch in Nordrhein-Westfalen.

Wie das Oberverwaltungsgericht am Montag (27. April) in einer Pressemitteilung bestätigt, wurde der Antrag abgelehnt. Dass die Verkaufsflächen auf 800 Quadratmeter beschränkt seien, „sei nicht zu beanstanden“, heißt es darin. Einzelhandelsbetriebe wie Karstadt Kaufhof seien als Einkaufsort „besonders attraktiv“. Dadurch entstehe automatisch ein höheres Menschenaufkommen und ein höheres Ansteckungsrisiko.

Das Gericht sieht in den aktuellen Schutzverordnungen außerdem „keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung“. Spezialisierte Einzelhandelsgeschäfte, wie zum Beispiel Baumärkte, dürfen nach der aktuellen Regelung uneingeschränkt öffnen. Derartige Geschäfte seien aber nicht mit Warenhäusern wie den Filialen von Karstadt Kaufhof zu vergleichen.

Diese dürfen nach der aktuellen Regelung nur öffnen, wenn sie ihr Warenangebot und damit die Verkaufsfläche in den einzelnen Filialen auf unter 800 Quadratmeter verringern. Diese Reduzierung ist laut Oberverwaltungsgericht ein „geeignetes und erforderliches Mittel, um die Ansteckungsgefahr zu verringern“.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt offiziell noch bis zum 3. Mai. Im Laufe dieser Woche wird über die weitere Vorgehensweise entschieden werden.

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