Reaktionen auf Corona-Hilfsmaßnahmen Licht und Schatten der Koalitionsvereinbarungen

Saarbrücken · Ein erster wichtiger Schritt, ein Schritt in die richtige Richtung, der Anfang ist gemacht: So oder so ähnlich äußerten sich viele saarländische Verbände und Gewerkschaften zu den von der Bundesregierung in der Nacht zu Donnerstag ausgehandelten Beschlüssen zur Kurzarbeit und der Senkung der Mehrwertsteuer im Gastronomie- und Gaststättengewerbe.

Geteilte Reaktionen aus dem Saarland auf Corona-Hilfsmaßnahmen
Foto: dpa/Jens Büttner

Grundsätzlich begrüßen alle saarländischen Verbände und Gewerkschaften die Regelungen als wichtigen Schritt und deutliche Verbesserung, der Verband der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) lehnt die Anhebung des Kurzarbeitergeldes hingegen als falsches Signal der Politik ab.

Der Geschäftsführer Jens Colling schreibt dazu: „Die jüngsten Beschlüsse belasten Unternehmen und Bundesagentur gleichermaßen. Einerseits entsteht durch die neuen Regeln erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand sowohl bei den Unternehmen als auch in der Bundesagentur für Arbeit (BA). Andererseits geht den Unternehmen dringend benötigte Liquidität verloren, da sie das Kurzarbeitergeld vorfinanzieren müssen.“

Andere Interessenvertretungen hätten sich hingegen noch weitergehende Maßnahmen gewünscht. So heißt es von der Arbeitskammer des Saarlandes und dem Deutschen Gewerkschaftsbund Saar, dass die Beschlüsse sowohl Licht als auch Schatten zeigten. Sie erwarten weitere Nachbesserungen. So heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Insbesondere für besonders benachteiligte Personengruppen bringen sie leider an vielen Stellen nicht die erwarteten Verbesserungen – das ist die Bewertung der Arbeitskammer und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Saarland.“ So begrüßten beide zwar die Nachbesserungen beim Kurzarbeitergeld, kritisieren aber die zeitliche Staffelung und langsame Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Der Vorstandsvorsitzende der Arbeitskammer des Saarlandes, Jörg Caspary, schreibt dazu: „Die zeitlich gestaffelte Anhebung ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein echtes Problem. Denn das neue Kurzarbeitergeld steigt erst ab dem vierten beziehungsweise ab dem siebten Monat. Das ist sehr spät.“ Eugen Roth, Vize-Vorsitzender des DGB Saar, sieht auch die Möglichkeit der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch Minijobs kritisch:

„Auch hier gibt es ein großes ‚aber‘: Die Regelung ist grundsätzlich gut, geht aber an der Realität ein gutes Stück vorbei. Nebenjobs gibt es aktuell praktisch nicht. Es wird kaum eingestellt.

Dass mit der Absenkung der Mehrwertsteuer ein wichtiges Etappenziel erreicht wurde und eine Mut machende Perspektive für die Gastronomie schafft, das betont der saarländische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Durch die Entscheidungen sei deutlich geworden, dass „die Politik die Nöte der Branche wahrnimmt und dass der Hilferuf angekommen ist.“ Diese Maßnahmen seien effektiv, nachhaltig und ohne komplizierte Antragsverfahren. Die Steuersenkung sei ein bedeutender Schritt und eine zentrale Forderung, für die der Verband schon seit Jahrzehnten kämpfe.

Doch die Präsidentin des Dehoga Saarland, Gudrun Pink, weist darauf hin, dass dies nur als Mut machender Teilerfolg zu werten sei. Die finanzielle Starthilfe von sieben Prozent betreffe nur die Speisen, sie lasse Betriebsformen wie Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken völlig außen vor. „Auch den reinen Hotelbetrieben ist mit der Steuererleichterung nicht geholfen, dabei sind sie die Stützen der für unser Land so wichtigen Tourismuswirtschaft“, betont Pink.

Die Einigung der Koalition auf Bundesebene sieht vor, dass die Mehrwertsteuer ab dem 1. Juni 2020 zeitlich befristet für ein Jahr von derzeit 19 Prozent auf Speisen auf sieben Prozent zu senken, um der Branche eine Starthilfe zu ermöglichen. Ebenfalls einigten sich CDU und SPD darauf, das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent bei Alleinstehenden zu erhöhen. Ebenfalls möglich ist nun auch, das Kurzarbeitergeld mit Nebenjobs bis zur Höhe des regulären Nettoverdienstes aufzustocken.

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