Reaktion auf Vorstoß der FDP-Fraktion Stadt: Lockerungsforderungen wenig hilfreich

Homburg · Nachdem die FDP-Stadtratsfraktion bestimmte Lockerungen der Corona-Beschränkungen – hier insbesondere eine genaue Einzelfallprüfung bezüglich der Zulässigkeit aller Sport- und Freizeitaktivitäten gefordert – hat (wir berichteten), reagierte darauf nun die Stadtverwaltung.

 Die Homburger FDP-Stadtratsfraktion hat weitere Lockerungen der Coronabeschränkungen gefordert, zum Beispiel bei Golfplätzen, aber auch bei anderen derzeit eingeschränkten Freizeitaktivitäten.

Die Homburger FDP-Stadtratsfraktion hat weitere Lockerungen der Coronabeschränkungen gefordert, zum Beispiel bei Golfplätzen, aber auch bei anderen derzeit eingeschränkten Freizeitaktivitäten.

Foto: dpa/Paul Zinken

Diese weist darauf hin, dass die Ortspolizeibehörde bei Eingang eines Antrages auf Ausnahmegenehmigung „immer eine genaue Prüfung vornimmt, um im Einzelfall eine mit der Corona-Verordnung konforme Entscheidung unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen des Antragstellers treffen zu können“.

Maßstab hierfür sei der entsprechende Paragraph der Verordnung, wonach auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für Betriebe erteilt werden könne, „soweit dies zur Versorgung der Bevölkerung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs erforderlich und aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist“. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung könne auch für Sportstätten gestellt werden. Eine solche könne allerdings nur dann erteilt werden, „wenn der Sachverhalt vergleichbar ist mit Sportlerinnen und Sportler des Olympia- oder des Perspektivkaders oder es sich um Sportler handelt, die ihren Lebensunterhalt aus der sportlichen Tätigkeit bestreiten wie etwa Profifußballer“. Hierüber habe der Verein, den Nachweis zu erbringen.

Ob die Corona-Verordnung dagegen mit Grundrechten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar sei, „hat die jeweilige Ortspolizeibehörde einer Kommune nicht zu beurteilen. Der Rechtsstaat stellt hierfür das Instrument der Normenkontrollklage zur Verfügung. Im Saarland entscheidet über solche das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes.“

Für ungerecht empfundene Regelungen der Rechtsverordnung könne die Stadtverwaltung ebenfalls nicht verantwortlich gemacht werden. Aufgabe der Ortspolizeibehörde sei es lediglich, die Rechtsverordnung anzuwenden und durchzusetzen. Dass einige Beschlüsse für Unverständnis sorgen, weil es bedingt durch den Föderalismus von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt, „können wir als Behörde nicht berücksichtigen, da wir uns an die im Saarland geltenden Rechtsverordnung zu halten haben“.

„Ich bin froh darüber, dass es gelungen ist, durch die erlassenen Vorschriften und die große Disziplin der Bevölkerung den Anstieg der Infektionen deutlich abzumildern. Diesen Weg sollten wir fortsetzen. Insofern halte ich es für wenig hilfreich, mit Forderungen nach weiteren Lockerungen zu agieren als gemeinsam zum Schutz der Bevölkerung an dem bisher erfolgreichen Weg festzuhalten“, so Bürgermeister Michael Forster.

Die FDP-Fraktion im Stadtrat Homburg hatte die Stadtverwaltung aufgefordert, eine genaue Einzelfallprüfung bezüglich der Zulässigkeit aller Sport- und Freizeitaktivitäten durchzuführen, besonders unter Berücksichtigung der Grundrechte und des Grundgesetzes. Der Bürgermeister und die Verwaltung hätten entsprechende Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten.

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