Senkung Senkung der Elternbeiträge birgt Tücken

Merzig · Im Kreistag wurde dargestellt, warum die vom Land geplante Entlastung bei Kita-Gebühren problematisch werden kann.

Die vorgesehene schrittweise Absenkung des Elternbeitrags in Kindertageseinrichtungen stellt die Verantwortlichen im Landkreis vor Probleme. Darüber informierte die Kreisverwaltung die Mitglieder des Kreistages in dessen jüngster Sitzung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass die Elternbeiträge bis 2022 schrittweise auf 12,5 Prozent der Personalkosten abgesenkt werden sollen, was zwischen 8,0 und 12,5 Prozent der aktuell gültigen Sätze entsprechen würde. Die Absenkung soll über Gelder, die dem Land durch das Gute-Kita-Gesetz des Bundes zufließen, aufgefangen werden.

Was sich zunächst gut anhört, birgt im Detail aber Tücken: Wie das Kreisjugendamt mitteilte, sieht der Gesetzentwurf vor, dass ein kreisweit einheitlicher und in der ersten Stufe auf 21 Prozent reduzierter Elternbeitrag zum 1. August 2019 festzusetzen ist. „Dies ist zeitlich nicht umsetzbar“, stellt das Kreisjugendamt in der Sitzungsvorlage klar. Ein Grund dafür sind die anstehenden Kommunalwahlen am 26. Mai. Denn zur Festlegung des Elternbeitrags seien Beschlüsse der Stadt- und Gemeinderäte erforderlich. Die müssen sich aber nach der Wahl erst formieren, so dass eine Festsetzung des Elternbeitrags zum 1. August nicht möglich ist.

Die Festlegung des Elternbeitrags soll zudem in Zukunft nicht mehr durch die Stadt- und Gemeinderäte, sondern durch die örtlich zuständigen Jugendämter erfolgen. Dies habe in der Praxis zur Folge, dass die Träger der Kitas mit Defiziten zu kämpfen haben, die dann der Landkreis zu tragen hat. Des Weiteren weist das Kreisjugendamt darauf hin, „dass die Reduzierung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen dazu führen kann, dass mehr junge Familien von ihrem Rechtsanspruch auf Betreuung Gebrauch machen werden“. Dies könnte aber zu Platzproblemen führen: „In einigen kreisangehörigen Kommunen kann derzeit keine 100-prozentige Deckung im Bereich Kindergarten gewährleistet werden und im Krippenbereich besteht kreisweit eine 31-prozentige Deckung.“ So ist bei einer Halbierung des Elternbeitrags im Krippenbereich „der Ausbau weiterer Plätze dringend und zeitnah erforderlich“, heißt es in den Sitzungsunterlagen.

Überdies könne der Rechtsanspruch auf Betreuung nur gemeinsam mit der Kindertagespflege gewährleistet werden, im Kreis arbeiten aktuell rund 60 Kindertagespflege-Personen. Aber: Im Gesetzentwurf ist nur eine Reduzierung der Beitragssätze im institutionellen Bereich, also bei den Kindertagesstätten vorgesehen – nicht jedoch bei der Tagespflege. Dadurch wird eine Benachteiligung dieser Betreuungsform befürchtet. Eine Erhöhung des Landeszuschusses zur Kindertagespflege (also bei Kindern, die von Tageseltern betreut werden) zur Reduzierung des Elternbeitrags ist seitens der Landesregierung nicht vorgesehen. In der Konsequenz werde der Gesetzentwurf, wie es vom Kreisjugendamt heißt, zu einer Nachpersonalisierung und „noch nicht bezifferbaren Mehrausgaben“ führen.

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