Uerteil zu Vollverschleierung Saarland: Nikab widerspricht schon Schulordnungsgesetz

Saarbrücken · (faa) Während drei  Bundesländer gestern ein Gesetz gegen die Vollverschleierung im Unterricht ankündigten, verwies das Saarland auf Regeln im Schulordnungsgesetz.

Grundlage der dort geforderten Mitarbeit im Unterricht sei die zweifelsfreie Identifizierung der Schülerin, so das Ministerium zur SZ. Wenn Mimik nicht erkennbar sei, werde zudem die Kommunikation gestört. Das OVG Hamburg hatte geurteilt, das dortige Schulgesetz biete keine Grundlage für ein Nikab-Verbot.

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