Coronakrise Sozialministerium untersagt Außenbestuhlung für Gastronomen

Saarbrücken · Gastronomen sollen die Außenbestuhlung unterlassen, das gab am Mittwoch das Sozialministerium auf Nachfrage der SZ bekannt.

Sozialministerium untersagt Außenbestuhlung für Gastronomen
Foto: BeckerBredel

Obwohl die Allgemeinverfügung vom 16. März dies nicht ausdrücklich regelt und nur allgemein Abstandseinhaltungen von zwei Metern zwischen den Gästen vorgibt, die die Gastronomen auch im Außenbereich einhalten könnten, heißt es in einer Antwort des Ministeriums: „Die Außenbestuhlung ist explizit untersagt“. Nähere Erläuterungen gab es dazu nicht.

Außerdem erklärte das Ministerium, dass man keine generelle Präzisierung der Allgemeinverfügung für gastronomische Betriebe plane. Dies hatte der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Saar) dringend gefordert, etwa zur Frage der Begrenzung der Gästezahl. In Bayern wurde beispielsweise eine Obergrenze von 30 Gästen verfügt. Dazu sagte das Saar-Ministerium jetzt, die Reglementierung sei im Saarland dem „Gaststättenbetreiber insofern überlassen, als dass er dadurch die Einhaltung der zuvor genannten Bestimmungen“ (der Abstandseinhaltung, Anmerkung der Redaktion) gewähren könne. Die Größe des Lokals und der Bestuhlungs-Möglichkeiten legt also die Gäste-Zahl fest. „Ortspolizeibehörden können individuelle Verbote aussprechen“, hieß es außerdem weiter, und dass „Zuwiderhandlungen (..) mit zwei Jahren Haft oder Geldstrafen geahndet werden“.

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