Schon jetzt dringend empfohlen Ab Montag wieder Maskenpflicht an Schulen? Ministerium will strengere Corona-Regeln

Update | Saarbrücken · Das Saar-Bildungsministerium empfiehlt schon jetzt, dringend Masken zu tragen. Was dahinter steckt.

Corona: Schulen im Saarland - wieder Maskenpflicht im Unterricht geplant
Foto: dpa/Guido Kirchner

Der Ministerrat des Saarlandes hat am Dienstag auch über Verschärfungen der Corona-Regeln in Schulen diskutiert. Demnach soll in der nächsten Verordnung laut Regierungssprecher Alexander Zeyer eine Maskenpflicht geregelt werden. In der Zwischenzeit spricht das Bildungsministerium eine dringende Empfehlung zum Maskentragen aus. Der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband (SLLV) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatten wiederholt gefordert, wieder eine Maskenpflicht im Unterricht einzuführen – zuletzt am Montag. Saar-Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) hatte der Maskenpflicht in den vergangenen Wochen eine Absage erteilt, sie als Maßnahme bei steigenden Infektionen aber nicht ausgeschlossen.

Die Details der neuen Corona-Rechtsverordnung würden jetzt erarbeitet, so Zeyer, und – vorbehaltlich der Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen am Donnerstag – vom Ministerrat beschlossen werden. Dies würde ein Inkrafttreten etwa zu Beginn der nächsten Woche ermöglichen.

„Entwicklung lässt uns keine Wahl“

„Die Entwicklung der Corona-Lage im Saarland gibt absolut keinen Anlass zur Freude. Die Fallzahlen sind in den vergangenen Tagen stark angestiegen. Ein Negativrekord jagt den nächsten. Denn auch im Saarland sind leider vor allem zu viele Erwachsene noch nicht geimpft. Das hat nun auch negative Folgen für die Kinder und Jugendlichen im Land und die Beschäftigten an unseren Schulen“, sagte am Dienstag Streichert-Clivot. „Deshalb empfehlen wir jetzt dringend, in den Schulen wieder Masken zu tragen. Auch Geimpften und Genesenen wird empfohlen, sich an den Testungen an den Schulen zu beteiligen, um mehr Sicherheit zu erreichen. Die dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske in der Schule werden wir bei der anstehenden Überarbeitung der Corona-Verordnung in eine allgemeine Maskenpflicht in den Schulen überführen. Ich hätte es mir anders gewünscht, aber die Entwicklung lässt uns keine Wahl.“

Masken auch im Sport- und Musikunterricht

Die Empfehlung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bezieht sich sowohl auf das gesamte Schulgebäude als auch auf den Unterricht und die Betreuung, ebenso für den Sport- und den Musikunterricht. Die Lehrkräfte sollen für sich selbst und insbesondere auch für die Schülerinnen und Schüler regelmäßig, zum Beispiel während der Lüftungsphasen im Klassenraum, kurze Tragepausen einlegen. Für den Sportunterricht wird empfohlen, diesen  anzupassen und zum Beispiel beim Sport in der Halle körperlich weniger belastende Übungen zu machen oder wenn es möglich ist, den Sportunterricht im Freien ohne Maske durchzuführen. „Wie bisher auch stellt das Bildungsministerium den Schulen auf Bestellung Masken zur Verfügung“, heißt es in einer Mitteilung.

Empfehlung an Geimpfte und Genesene, sich testen zu lassen

Das Testregime mit zwei mal wöchentlich stattfindenen Tests wird laut Ministerium fortgeführt. Es gilt weiterhin die 3G-Regel in den Bildungseinrichtungen. Das Ministerium empfiehlt allerdings auch geimpften und genesenen Personen in der Schule, sich an den Testungen in ihren Schulen zu beteiligen, „da auch Geimpfte und Genesene Infektionen weitergeben können“.

Veranstaltungen in den Schulen einschränken

Schulische Veranstaltungen sollen vorzugsweise wieder online stattfinden. Nicht unbedingt notwendige Veranstaltungen mit außerschulischen Besuchern sollen entweder abgesagt oder unter verstärkten Infektionsschutzbedingungen abgehalten werden, „wenn sie nicht mehr mit vertretbarem Aufwand abgesagt werden können“. Vorraussetzung für Veranstaltungen mit außerschulischen Besuchern in Innenräumen sind die 2G-Regel und eine Maskenpflicht.  Bei entsprechenden Veranstaltungen im Außenbereich kann unter der Voraussetzung 3G im Außenbereich auf die Maske verzichtet werden.

 Schulfahrten mit Übernachtung sind aktuell nicht untersagt. Es sollte jedoch sorgfältig und in enger Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten erwogen werden, ob sie unter den derzeitigen Pandemiebedingungen stattfinden soll, teilt das Ministerium mit. Eintägige Unterrichtsgänge, Wanderungen oder der Besuch von kulturellen Veranstaltungen „sind weiterhin möglich, ebenso Schülerbetriebspraktika“.

Infektionszahlen an den Schulen rasant gestiegen

In den vergangenen Tagen sind die Infektionszahlen auch in den Schulen wieder rasant gestiegen. Am 5. November waren von den rund 120 000 Schülerinnen und Schülern im Saarland 98 mit dem Coronavirus infiziert und von den 9400 Lehrkräften neun. 124 Schüler und zehn Lehrkräfte waren in Quarantäne. Am Montag, 15. November, sind es 386 Schüler positiv auf Corona getestet und 32 Lehrkräfte. 882 Schüler und 44 Lehrkräfte  sind in Quarantäne.

Philologenverband fordert „organisatorische Maßnahmen“

Der Saarländische Philologenverband (SPhV) begrüßt die angekündigte Wiedereinführung der Maskenpflicht in den Schulen. „Man kann hoffen, dass diese Maßnahme dabei hilft, das Infektionsgeschehen bei den Kindern und Jugendlichen, aber auch bei den Lehrkräften, ein wenig einzudämmen“, sagt Marcus Hahn, der Vorsitzende des SPhV. „Allerdings muss die Maskenpflicht durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen wirksam gemacht werden.“  Als Sofortmaßnahme fordert der SPhV, die Klassengrößen in den ungeimpften Jahrgängen deutlich zu verkleinern, so dass im Unterricht ein sicherer Abstand eingehalten werden könne. Darüber hinaus müsse „die immer noch sehr uneinheitliche Vorgehensweise der Gesundheitsämter bei der Anordnung von Quarantänen angeglichen werden, damit die Schulen besser für den Ansteckungsfall planen können“. Die Schulen brauchten auch dringend Unterstützung bei der Umsetzung des Testkonzepts durch externes Personal, damit sich die Lehrkräfte auf ihr Kerngeschäft konzentrieren könnten.  „Durch Quarantänen und Infektionen haben wir in vielen Klassenstufen jetzt schon praktisch Schulschließungen oder Wechselunterricht. Dass wir in einen ‚Lockdown durch die Hintertür’ taumeln, kann die Maskenpflicht nur verhindern, wenn sie durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen wirksam gemacht wird“, sagt Hahn.

Seit fast zwei Monaten keine Maskenpflicht mehr

Ende September wurde im Saarland die Maskenpflicht in den Klassen aufgehoben. Gleichzeitig wurden die Quarantäne-Regeln gelockert. Auch bei Verzicht auf Masken in Klassenraum müssen seither nur noch das positiv getestete Kind und gegebenenfalls seine Geschwister in Quarantäne. Alle anderen Kinder in der Klasse müssen lediglich an fünf Tagen in Folge Selbsttests machen – und für diesen Zeitraum wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort