Schärfere Regeln Saarland lässt zu Weihnachten keine Häftlinge frei

Saarbrücken · Im Saarland entlässt die Justiz vor Weihnachten keine Häftlinge vorzeitig. Die sogenannte Weihnachtsamnestie fällt somit aus.

Weihnachtsamnestie: Saarland lässt zu Weihnachten keine Häftlinge frei
Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

In vielen Bundesländern dürfen Strafgefangene das Gefängnis vor dem Fest verlassen, wenn ihre Haftzeit um den Jahreswechsel enden würde. Doch im Saarland hat Justiz-Staatssekretär Roland Theis (CDU) die Voraussetzungen für eine Begnadigung vor Heiligabend „drastisch verschärft“, wie er auf Facebook erklärte. „Gewalttäter, Drogenhändler oder andere Täter schwerwiegender Delikte sind seitdem von vornherein hiervon ausgeschlossen.“

Ihre Opfer sollten nicht mit dem Wissen konfrontiert sein, „dass derjenige, der ihnen Gewalt angetan hat, ihnen auf dem Weihnachtsmarkt begegnen“ könne, begründete Theis die Linie seines Hauses.

Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur waren im vergangenen Jahr drei, davor acht Gefangene freigekommen.   

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