Justizfall Rechtsbeugungs-Prozess: Staatsanwalt geht in Revision

Zweibrücken · Der Prozess gegen einen Amtsrichter am Kaiserslauterner Amtsgericht geht offenbar in die nächste Runde. Wie die Staatsanwaltschaft Zweibrücken mitteilte, will die Anklagebehörde gegen das Urteil Revision einlegen.

Der 58-jährige Jurist war am  4. Oktober vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden (wir berichteten). Die Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken folgte damit dem Antrag des Verteidigers des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und neun Monate Freiheitsentzug gefordert.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Richter Rechtsbeugung vorgeworfen, weil er willkürlich, bewusst und gesetzwidrig Verurteilten Bewährungsauflagen erlassen haben soll, um den Arbeitsaufwand der Justiz zu mindern. In der Urteilsbegründung hieß es, zwar seien Rechtsverstöße des 58-Jährigen „mehr als wahrscheinlich“, jedoch habe er sich „nicht in schwerwiegender Weise“ von geltenden Normen entfernt.

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