Nach Urteil in Zweibrücken Illegales Autorennen – Verurteilter legt Revision ein

Zweibrücken · Das Verfahren gegen einen 31 Jahre alten Mann, der wegen eines unerlaubten Straßenrennens auf der A8 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, geht in die nächste Instanz.

 Verurteilter wegen illegalen Straßenrennens will Richterspruch nicht akzeptieren. (Symbolbild)

Verurteilter wegen illegalen Straßenrennens will Richterspruch nicht akzeptieren. (Symbolbild)

Foto: dpa/Federico Gambarini

Wie eine Sprecherin des Landgerichts Zweibrücken am Dienstag (27. August) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, hat der Mercedes-Fahrer Revision eingelegt. Das Gericht hatte den Mann in der vergangenen Woche zu sieben Monaten auf Bewährung und einen 21-Jährigen zu einer Geldstrafe von 2500 Euro sowie zu 150 Arbeitsstunden verurteilt. Beide Angeklagte haben außerdem noch vier Monate Führerscheinsperre.

Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass sich die beiden Männer im Mai 2018 auf der Autobahn 8 zwischen Zweibrücken und Pirmasens mit ihrem Porsche und Mercedes ein Autorennen geliefert und dabei erheblichen Fahrzeug- und Personenschaden verursacht hatten. Weil sie zu schnell und mit zu geringem Abstand fuhren, waren sie vor einem Stauende zunächst miteinander und dann mit vier weiteren Autos kollidiert. Dabei wurden mehrere Insassen teils schwer verletzt.

Die nächste Instanz sei in diesem Fall das Oberlandesgericht, sagte die Gerichtssprecherin. Der Verteidiger hatte für seinen Mandanten eine milde Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung und die Rückgabe der Fahrerlaubnis beantragt.

Das Urteil gegen den 21-Jährigen ist nach Angaben der Gerichtssprecherin hingegen rechtskräftig. Auf ihn wurde Jugendstrafrecht angewendet, deshalb konnte er keine Revision mehr in diesem Berufungsprozess einlegen.

In einem ersten Prozess waren die Männer im April 2019 zu Bewährungsstrafen von jeweils sieben Monaten verurteilt worden, die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate gefordert.

(dpa)
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