Zweibrücker Urteil Richter von Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen

Zweibrücken · Ein 58-jähriger Jurist ist am Freitag (4. Oktober) vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden.

 Urteil im Rechtsbeugungsprozess gegen einen Richter. (Symbolbild)

Urteil im Rechtsbeugungsprozess gegen einen Richter. (Symbolbild)

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken folgte damit dem Antrag des Verteidigers des angeklagten Amtsrichters. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und neun Monate Freiheitsentzug gefordert, ausgesetzt zur Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Richter am Kaiserslauterer Amtsgericht Rechtsbeugung vorgeworfen, weil er willkürlich, bewusst und gesetzwidrig mehreren Verurteilten Bewährungsauflagen erlassen haben soll, um den Arbeitsaufwand der Justizbehörden zu mindern (wir berichteten).

In ihrer Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas, zwar seien Rechtsverstößen des 58-Jährigen entsprechend der Anklageschrift „mehr als wahrscheinlich“, jedoch habe sich der Jurist „nicht in schwerwiegender Weise“ von geltenden Normen entfernt, weshalb es nicht zu einer Rechtsbeugung gekommen sei. Auch deshalb, weil er seine Entscheidungen zur Reduzierung von Bewährungsauflagen nicht alleine aus „sachfremden Motiven“ wie dem Personalmangel bei der Justiz getroffen habe. Gleichwohl warf sie dem Juristen vor, er blende andere Meinungen stark aus: „Das ist ein Verhalten, vor dem sich Richter fürchten sollten.“ Eine mögliche Überbelastung dürfe „nicht dazu führen, dass man sich gehen lässt und die Rechtsprechung nicht mehr im Blick hat“, sagte die Vorsitzende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft  hätte noch die Möglichkeit, in den nächsten Tagen Rechtsmittel einzulegen.

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