Seit Ende 2018 suspendiert Amtsrichter wird absichtliche Rechtsbeugung vorgeworfen

Zweibrücken/Kaiserslautern · Er soll als Richter am Kaiserslauterer Amtsgericht willkürlich, bewusst und gesetzeswidrig mehreren Verurteilten Bewährungsauflagen erlassen haben, um den Arbeitsaufwand der Justizbehörden zu mindern.

 ARCHIV - ILLUSTRATION - Auf der Richterbank im Schwurgerichtssaal im Schwurgerichtssaal im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg) liegt am 02.09.2014 ein Richterhammer aus Holz. Am 14.11.2017 wird in Hamburg voraussichtlich das Urteil im  Prozess gegen einen Mann, der seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit einem Messer angegriffen haben soll, verkündet. Foto: Uli Deck/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

ARCHIV - ILLUSTRATION - Auf der Richterbank im Schwurgerichtssaal im Schwurgerichtssaal im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg) liegt am 02.09.2014 ein Richterhammer aus Holz. Am 14.11.2017 wird in Hamburg voraussichtlich das Urteil im Prozess gegen einen Mann, der seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit einem Messer angegriffen haben soll, verkündet. Foto: Uli Deck/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa/Uli Deck

Das zumindest hat Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann dem 58-jährigen promovierten Juristen am Mittwoch zu Beginn des Prozesses vor der Ersten Großen Strafkammer des Zweibrücker Landgerichts zur Last gelegt. Sie warf ihm Rechtsbeugung vor.

Im Zeitraum von 2013 bis 2016 soll der Richter, der seit Ende vergangenen Jahres vom Dienst suspendiert ist, in vier Fällen nachträglich die Zeiten gemeinnütziger Arbeit, die drei Verurteilte in ihrer Bewährungszeit hätten ableisten müssen, gekürzt und die Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einem weiteren Verurteilten erlassen haben – allesamt mit der Begründung, bei den Justizbehörden herrsche Personalmangel und Überbelastung.

Seine Sicht der Dinge verteidigte der angeklagte Jurist, der seit 1991 Richter am Kaiserslauterer Amtsgericht ist, nun in einer über einstündigen, teils emotionalen Erklärung vor Gericht. „Richter war schon in früher Jugend mein Traumberuf.“ Anfangs sei das „Zeitfenster“, in dem er Verhandlungen vorbereitete und durchführte immer ausreichend bemessen gewesen. Irgendwann hätte er aber zunehmend das Gefühl gehabt, seine Arbeitsbelastung werde „ständig höher“ – besonders nachdem in Kaiserslautern eine von fünf Amtsrichterstellen nicht wieder besetzt wurde. „Das war eine Mehrbelastung von 20 Prozent, verteilt auf die verbliebenen vier Köpfe.“

Mittlerweile habe er „den Überblick über die tatsächliche Arbeitsbelastung verloren“. Manchmal habe er sogar nachts gearbeitet, um Verhandlungen vor- oder nachzubereiten – bis er 2017 wegen Herzrasen, Schweißausbruch und Konzentrationsschwäche zum Arzt gegangen sei, der ein Burnout-Syndrom vermutete und eine Therapie empfahl.

  Von steigender Belastung am Gericht sprach der Angeklagte.

Von steigender Belastung am Gericht sprach der Angeklagte.

Foto: dpa/Uli Deck

In einem Fall hatte der Amtsrichter einem jungen Mann, der wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, zunächst die restlichen 33 von 300 zu leistenden Arbeitsstunden in eine Geldauflage von 165 Euro umgewandelt und ihm dann auch noch diese Zahlung erlassen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde eingelegt. Mit seinem Vorgehen, Bewährungsauflagen abzumildern, wollte der Richter auch ein Zeichen setzen gegen die „Personalnot“ in der Justiz, wie er sagte. Schließlich könne „der Standard der ambulanten Nachverfolgung der Auflagenerfüllung“ nicht gehalten werden. „Gemeinnützige Arbeitsauflagen sind nur schwer umzusetzen“, weil deren Erledigung schwer zu kontrollieren sei – eben wegen des Personalmangels. Das hätten ihm Bewährungshelfer immer wieder bestätigt. Der 58-Jährige sah sich auch im Einklang mit dem Gesetz, nach dem ein Richter Bewährungsauflagen auch nachträglich ändern oder aufheben darf. Mehr noch: Das Vorgehen gegen ihn hielt er für einen „Frontalangriff auf die richterliche Unabhängigkeit“ – ausgelöst durch Meinungsverschiedenheiten, die er immer mal wieder mit der Staatsanwaltschaft hatte, und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn, die nun in dem Verfahren wegen Rechtsbeugung vor der Großen Strafkammer gipfelte. Zumal der Vorwurf der Rechtsbeugung vom Gesetz als Verbrechen eingestuft wird und – ähnlich wie bei einem Raub – mit bis zu 20 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden kann. Prozessbeobachter haben aber Zweifel, ob es sich hier überhaupt um Rechtsbeugung handelt. Die Verhandlung wird am Montag, 2. September, um 14 Uhr fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort