Versuchter Mord Vater wollte schwerkranke Tochter töten

Trier · Nach dem Mordversuch an seiner unheilbar kranken Tochter ist ein Vater zu einer siebeneinhalb Jahre langen Haftstrafe verurteilt worden.

 Das Landgericht Trier hat am Dienstag einen 63-jährigen Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg verurteilt: Er hatte im Oktober des vergangenen Jahres seine schwer sehbehinderte Tochter mit einem Messer lebensgefährlich verletzt.

Das Landgericht Trier hat am Dienstag einen 63-jährigen Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg verurteilt: Er hatte im Oktober des vergangenen Jahres seine schwer sehbehinderte Tochter mit einem Messer lebensgefährlich verletzt.

Foto: Rolf Seydewitz

Er hatte seine fast blinde, schwerkranke Tochter ins Bad gelockt – und dann mit dem Messer zugestochen. Er wollte sie töten, um sie von ihrem Leiden zu erlösen. Er hörte auch nicht auf, als die Tochter zu ihm sagte: „Papa, ich will leben. Ich hab Dich doch lieb.“ Nun muss der Vater siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis: Das Landgericht Trier sprach den 63-Jährigen am Dienstag des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Vater hatte zu Prozessbeginn gestanden, dass er seine Tochter töten wollten, um sie von ihrem Leiden zu erlösen.

Die Tochter sei arg- und wehrlos gewesen, als der Vater ihr von hinten in den Hals stach, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz. Er fügte ihr weitere Stiche zu und verletzte sie lebensgefährlich, bevor er versuchte, sich selbst umzubringen. „Es war eine außergewöhnlich brutale Tat.“ Die Tochter hatte sich nach der Tat im vergangenen Oktober noch aus ihrer Wohnung in Trier schleppen können. Beide sind heute körperlich weitgehend genesen.

Der Vater habe unter einer enormen Belastung gestanden, sagte Schmitz. Seit Jahren habe er sich hauptsächlich um die heute 36-Jährige gekümmert, die 2006 an einer unheilbaren Augenkrankheit mit fortschreitender Erblindung erkrankt war. Zuletzt kamen Angst- und Panikattacken dazu – der 63-Jährige war nahezu Tag und Nacht an ihrer Seite und musste alle ihre Stimmungen ertragen. Er, der eher konfliktscheu sei, habe es nicht fertig gebracht, der Frau Grenzen zu setzen.

Die Frau sei „zunehmend hoffnungslos und zutiefst unzufrieden“ gewesen, sagte die Richterin. Und habe auch mehrfach angedeutet, dass es gut wäre, „wenn alles vorbei wäre“. Auch den Wunsch, sich über Sterbehilfe im Ausland zu informieren, habe sie geäußert. Dies seien aber nur vorübergehende Gedanken gewesen, sagte Schmitz. Sie gehe davon aus, dass der Mann auch sich selbst und die ganze Familie aus der extremen Situation befreien wollte.

So habe er die Tat geplant. Er legte ein Buch an, in dem er für seine Frau wichtige Dinge für die Zeit nach seinem Tod aufschrieb. Er verfasste Abschiedsbriefe und regelte Nachlass-Dinge. Für die Tat nahm er ein Cuttermesser von zuhause mit – alles Punkte, die gegen eine Tat im Affekt sprechen, wie Schmitz sagte. „Er wollte sie töten und hätte alles dafür getan.“ Fast sei ihm das auch gelungen: „Die Tat war nah an der Vollendung.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort