Landgericht Zweibrücken Autodieb räumt ein: Bin „durchgedreht“

Zweibrücken · Am Mittwoch hat das Landgericht den Prozess gegen einen 27-jährigen Zweibrücker fortgesetzt, dem eine Reihe von Taten vorgeworfen wird.

 Der Zweibrücker hat vor dem Landgericht mehrere Taten eingeräumt. Dem 27-Jährigen wird eine ganze Reihe krimineller Handlungen vorgeworfen. Symbolfoto

Der Zweibrücker hat vor dem Landgericht mehrere Taten eingeräumt. Dem 27-Jährigen wird eine ganze Reihe krimineller Handlungen vorgeworfen. Symbolfoto

Foto: dpa/Peter Steffen

Er stahl ein Fernsehgerät, brach in einen Kiosk ein, wurde von der Polizei in einem Auto und auf einem gestohlenen Mofa ohne Führerschein angetroffen und mit Drogen erwischt. Darum ging es am dritten Verhandlungstag in dem Prozess gegen einen 27-Jährigen, der sich seit Mitte Dezember 2020 vor dem Landgericht Zweibrücken für eine ganze Reihe von Straftaten verantworten muss (wir berichteten).

Staatsanwalt Patrick Langendörfer hatte ihm zu Prozessbeginn unter anderem zahlreiche Einbruch- und Kraftfahrzeugdiebstähle, das mehrfache Fahren ohne Fahrerlaubnis und den Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Der wohl spektakulärste Fall: Am 24. Juni 2020 lieferte sich der junge Zweibrücker eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei, bei der er – vor einer drohenden Verkehrskontrolle flüchtend – mit seinem Auto mehrere Kilometer durch ein Wohn- und Gewerbegebiet raste. Bis er schließlich von den Beamten in Ernstweiler in einer Sackgasse an seinem ramponierten, mittlerweile fahruntüchtigen Gefährt dingfest gemacht werden konnte.

Am Mittwoch ging es vor allem um einen Einbruch in ein ehemaliges Fitnessstudio auf dem Flugplatzgelände, das einem ortsansässigen Mediziner gehört. Der Kardiologe hatte den 27-Jährigen quasi als Hausmeister angestellt, der in der stillgelegten Muckibude für Ordnung sorgen und Instandsetzungsarbeiten erledigen sollte. Doch der junge Mann, dem der Mediziner den Generalschlüssel für das Sportstudio und ein extra angeschafftes Auto zur Nutzung überlassen hatte, missbrauchte offenbar das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Er gab am Mittwoch zu, ein Fernsehgerät aus dem Studio geholt zu haben, weil er habe seinem „Geld immer hinterherlaufen“ müssen und „in der Hoffnung, es verkaufen zu können“, behauptete er. Er sei an diesem Tag einfach „durchgedreht“. Sein 58-jährige Arbeitgeber sagte als Zeuge aus, er habe weder gewusst, dass der 27-Jährige gar keinen Führerschein besitze noch bemerkt, dass der junge Mann drogenabhängig sei. Das gestohlene Fernsehgerät wurde später bei einer Durchsuchung der Wohnung des 27-Jährigen gefunden. Und ein Autoschlüssel. Er passte zu einem auf einem nahen Parklatz abgestellten Kleinwagen mit französischem Kennzeichen. Auch der Kleinwagen und das Autokennzeichen stellten sich als gestohlen heraus. Wie der Zündschlüssel in seine Wohnung gekommen war, wisse er nicht, antwortete er auf eine entsprechende Frage der Vorsitzenden Richterin Susanne Thomas.

Anfang 2020 wurde er von der Polizei in Bubenhausen auf dem Beifahrersitz jenes Autos angetroffen, das ihm sein Fitnessstudio-Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hatte. Gefahren sei er es allerdings nicht, beteuerte er am Mittwoch vor Gericht, sondern die Freundin eines Freundes. Was ein 41-jähriger Zweibrücker Kriminalbeamter allerdings bezweifelte: Man habe die Szene mit der Zeugin nachvollzogen, aber „die Sitzposition war gar nicht auf sie eingestellt“. Der Beamte bestätigte auch die Tatvorwürfe, dass der Angeklagte schon mehrfach mit Drogen – insbesondere Amphetamin – und unter deren Einfluss beim Autofahren angetroffen worden sei.

Dabei hat der junge Mann nach eigener Aussage noch nie einen Führerschein besessen. Dennoch war er sehr mobil. So wurde er von den ehemaligen Besitzern auf einem Monate zuvor gestohlenen Mofa fahrend entdeckt und von der Polizei kurze Zeit später gestellt.

Auch den Einbruch in einen Kiosk in der Hofenfelsstraße gab der 27-jährige Drogen- uns Alkoholabhängige zu. Jedoch blieb es hier beim Versuch – weil ihm beim Einsteigen durch eine Dachluke die Taschenlampe entglitten und ins Innere des Verkaufsstandes gefallen war. Deshalb hatte er von seinem Vorhaben kurzerhand Abstand genommen und sich unverrichteter Dinge davongemacht.

Fortgesetzt wird der Prozess am 22. Januar um 9 Uhr.

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