Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigt nach Revision Urteil des Landgerichts Frankenthal Haftstrafe für Verkehrssünder mit 373 Punkten

Zweibrücken · Seit 2015 war ein Mann in Rheinland-Pfalz wiederholt wegen Verkehrsdelikten aufgefallen. Sein Punktekonto in Flensburg ist prall gefüllt. Jetzt muss er eine Haftstrafe antreten – eine weitere droht.

 Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Revision des vom Landgericht Frankenthal verurteilten verworfen.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Revision des vom Landgericht Frankenthal verurteilten verworfen.

Foto: Lutz Fröhlich

Nach zahlreichen Fahrten ohne gültigen Führerschein muss ein Mann mit 373 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei für neun Monate ins Gefängnis. Zu der Haftstrafe hatte das Landgericht Frankenthal den Mann im August 2020 verurteilt (wir berichteten), er ging dagegen in Beschuldigte ging dagegen in Revision. Diese hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken als unbegründet verworfen, teilte eine Justizsprecherin der Deutschen Presse-Agentur jetzt mit. Damit sei der Richterspruch aus Frankenthal rechtskräftig.

Bei dem Prozess in Frankenthal waren im August zwei Fahrten verhandelt worden, bei denen der Enddreißiger im Jahr 2019 mit einem ungültigen italienischen Führerschein erwischt worden war. Schon zuvor hatte der Beschuldigte der Polizei zufolge 373 Punkte gesammelt. Die Zahl setzt sich zusammen aus mehr als 150 Fahrten ohne gültigen Führerschein, die der Mann als Berufsfahrer absolviert hatte. Die Behörden kontrollierten im Nachhinein die Tachoscheiben und verhängten pro Fahrt zwei Punkte.

Für den Mann hat das im Dezember durch die Entscheidung des Oberlandesgericht Zweibrücken rechtskräftig gewordene Urteil weitreichende Folgen. Er muss nicht nur ins Gefängnis, sondern ihm droht eine weitere Haft.

Wegen Fahrten ohne gültigen Führerschein war er früher schon einmal zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal kündigte vor wenigen Tagen an, den Widerruf der Bewährung zu beantragen.

Der Mann hatte in der Verhandlung von „großen Fehlern“ gesprochen, die er gemacht habe. Jedoch sei sein Führerschein bei mehreren Verkehrskontrollen von der Polizei nicht beanstandet worden, hatte er nach Angaben einer Übersetzerin argumentiert.

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