Prozess-Auftakt am Amtsgericht Zweibrücken Wüterich aus Wattweiler soll Fahrschüler gewürgt haben

Zweibrücken · Ein 62-Jähriger muss sich seit Mittwoch im Amtsgericht Zweibrücken verantworten, weil er auf einen jungen Führerscheinanwärter losgegangen war.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Swen Pförtner

„Sowas habe ich noch nie erlebt“, sagte der Chef einer alteingesessenen Gersheimer Fahrschule. Der 52-Jährige hat am Mittwoch als Zeuge am Amtsgericht Zweibrücken gegen einen 62-Jährigen aus Wattweiler ausgesagt, dem Rechtsreferendarin Vanessa Becker in ihrer Anklageschrift Körperverletzung und Beleidigung vorwirft.

Demnach soll sich der Angeklagte am 4. Oktober 2019 auf einem Supermarkt-Parkplatz im Ixheimer Etzelweg über ein dort das Einparken übende Auto der Fahrschule mokiert haben. Zudem soll er – wohl aus Angst, sein eigener Pkw könnte, während er im Supermarkt einkauft, von dem rangierenden Fahrschulauto beschädigt werden – sein Gefährt demonstrativ umgeparkt und dabei deftige Schimpfwörter ausgestoßen haben.

Damit nicht genug: Als der Fahrschulchef ihm aus seinem inzwischen heruntergekurbelten Autofenster heraus zurief, ob er denn „ein Problem“ habe, soll der Mann wütend auf das Auto zugestürmt sein und den verdutzten jungen Fahrschüler mit einem Griff durch das geöffnete Seitenfenster gewürgt und Schmerzen zugefügt haben. „Er hat gerufen, er lasse sich doch sein Auto nicht kaputtfahren, und dann meinen Schüler am Hals geschüttelt“, berichtete der Fahrschulchef.

Was der damals 18-jährige Führerscheinanwärter am Mittwoch im Zeugenstand bestätigte: Erst habe der 62-Jährige „gemault“: „Fahr‘ doch ein anderes Auto kaputt.“ Dann habe er „mit mehreren Fingern meinen Hals zugedrückt“. Ob er dabei das Wort „Arschloch“ benutzte, könne er allerdings „nicht zu 100 Prozent“ bestätigen.

Auf eine entsprechende Nachfrage von Strafrichter Stefan Pick bestritt der 62-Jährige zwar nicht, dass es zu jenem Vorfall auf dem Ixheimer Supermarkt-Parkplatz gekommen sei. Jedoch könne er sich nicht mehr daran erinnern, „was da an Worten gefallen ist“. Und in den Fahrschulwagen habe er zwar hineingelangt, aber er habe dem jungen Mann nicht den Hals zugedrückt. Das sei unmöglich, weil er an seinen Händen „mehrfach operiert worden“ sei und deshalb gar nicht mehr alle Finger bewegen und richtig zugreifen könne.

Nachdem sich der Tatvorwurf der Beleidigung offenbar „nicht zu 100 Prozent“, wie es der ehemalige Fahrschüler ausgedrückt hatte, erhärten ließ, und der junge Mann nach der Attacke des 62-Jährigen relativ unversehrt geblieben war, schlug Strafrichter Pick die Einstellung des Verfahrens vor – allerdings mit einer „Geldauflage“ von 500 Euro, die der Angeklagte berappen müsste. Und mit dem Hinweis, dass es mit dem Einholen eines kostspieligen Gutachtens bei einer möglichen Verurteilung des Angeklagten für den 62-Jährigen um einige tausend Euro teurer werden könnte. Dieses gut meinende Angebot des Strafrichters war allerdings nicht im Sinne des Zweibrücker Rechtsanwalts Florian Brödel, der dem 62-Jährigen als Verteidiger zur Seite stand. Er sah darin eher, wie er sagte, den Versuch, ihn und seinen Mandanten „zu erpressen“, zumindest aber „unter Druck zu setzen“.

Das wollte sich Strafrichter Pick dann doch nicht bieten lassen. Er verabschiedete sich mit deutlich angehobener Stimme gleich selbst von seinem Angebot zur Güte und bestellte besagten Gutachter. Der Experte soll prüfen, ob der Angeklagte überhaupt körperlich in der Lage gewesen war, dem Fahrschüler bei dem Vorfall Schmerzen zuzufügen.

Wann die Hauptverhandlung fortgesetzt wird, steht noch nicht fest.

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