Rieschweiler-Mühlbach Solarpark auf 17 Hektar Südhang

Rieschweiler-Mühlbach · Rieschweiler-Mühlbach: Mainzer Firma stellt dem Gemeinderat das Projekt und künftige Vorteile vor.

Die gelbe, schwarzumrandete 17 Hektar große Fläche oberhalb der L 477 und nördlich des SG-Sportplatzes könnte nach Vorstellung der Firma Wiwi aus Mainz ein Solarpark werden.

Die gelbe, schwarzumrandete 17 Hektar große Fläche oberhalb der L 477 und nördlich des SG-Sportplatzes könnte nach Vorstellung der Firma Wiwi aus Mainz ein Solarpark werden.

Foto: Antje Feldner

(lof) Mit der Vorstellung des möglichen Projekts „Solarpark Rieschweiler-Mühlbach“ absolvierte der Gemeinderat unter Ortsbürgermeister Peter Roschy den ersten Schritt in Richtung Flächenphotovoltaik. Aufmerksam verfolgten die Ratsmitglieder den Vortrag von Jan Kronenwerth von der Firma Wiwi-Consult aus Mainz und stellten zu dem Gehörten noch zahlreiche Fragen.

Die Firma hatte im Vorfeld die Gemarkung unter die Lupe genommen und war fündig geworden. In Frage käme nach Aussage Kronenwerths ein etwa 17 Hektar großes Südhang-Gelände oberhalb des SG Sportplatzes. Auf einem Hektar könnte durch die Solarpanele 1 Megawatt Strom pro Jahr erzeugt werden, was eine CO2-Einsparung von jährlich 10 000 Tonnen nach sich zöge.

Das Gelände befindet sich zwar vorwiegend in Privatbesitz und wird auch noch landwirtschaftlich genutzt, doch ergäbe sich für die Gemeinde eine Umlage von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunden, was zu einem Gesamtbetrag von 34 000 Euro pro Jahr führen würde. Hinzu kämen Gebühren für die Wegenutzung und die Kabeltrassen. Die weiterhin anfallende Gewerbesteuer bringt laut Kronenwerth über 25 Jahre hin eine gemeindliche Einnahme in sechsstelliger Höhe. Die Grundstücksbesitzer würden durch die jährliche Pacht profitieren.

Was die sonstigen Vorteile betrifft, so nannte der Referent den Klimaschutz, die regionale Wertschöpfung, die Stromproduktion vor Ort und den Naturschutz, denn das unter den Solarpanelen liegende Gelände würde als Blühwiese fungieren. Was den Werdeprozess betrifft, so könnten bei einer schnellen Entscheidung des Rats die Vorarbeiten noch in diesem Jahr anlaufen und es zu einer Fertigstellung Ende 2024/Anfang 2025 kommen. Als Kostenaufwand nannte Kronenwerth eine Summe von rund 400 000 Euro für die Vorleistungen und jeweils 800 000 Euro pro Hektar Solarfläche.

Ebenfalls ausgiebig diskutiert wurde die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung der gemeindlichen Steuern auf die neuen Nivellierungssätze des Landes, festgeschrieben im neuen Landesfinanzausgleichsgesetz. Informationen dazu gab es von Dirk Kattler, Leiter der Finanzabteilung bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Dabei wurde auch darauf verwiesen, dass die Gemeinde mit einem „defizitären Haushalt“ wirtschafte und schon deshalb zumindest die Anpassung auf die neuen Hebesätze vornehmen müsse. Möglich wäre aber auch, diese noch zu überschreiten, weil dann die Mehreinnahme voll und ganz bei der Gemeinde verbleibe.

Was die jährlichen Umlagen an Verbandsgemeinde und Landkreise sowie die Gewerbesteuerumlage betrifft, so werden diese laut Kattler auf jeden Fall auf der Basis der neuen Sätze berechnet, das heißt, bei Nichtanhebung würde die Gemeinde für Geld veranlagt werden, das sie gar nicht eingenommen habe. Ein weiterer Nachteil wäre, dass die Gemeinde keine Zuschüsse mehr erhalte, weil sie ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpfe. Schließlich gäbe es auch keine Genehmigung mehr, Kredite aufzunehmen, das heißt, die Investitionstätigkeit der Gemeinde wäre praktisch unterbunden. 

Laut Darstellung des zweiten Beigeordneten Bißbort schmecke das alles „ein bisschen erpresserisch“ und auch weitere Ratsmitglieder hielten mit ihrem Unmut nicht hinter dem Berg. Lediglich der erste Beigeordnete Heino Schuck äußerte Verständnis für die geforderten Erhöhungen. In der Vergangenheit habe man es versäumt, von Zeit zu Zeit geringfügig anzuheben, woran man künftig denken müsste. Man solle die Anhebung „nicht verteufeln, sondern akzeptieren“.

Laut Kattler komme die Gemeinde dadurch dem Haushaltsausgleich näher und von daher sollte man die Erhöhung positiv sehen, auch wenn sie zulasten des Bürgers gehe, der mit Mehrkosten um die 100 Euro pro Jahr rechnen müsse. So wurde schließlich einstimmig die Anhebung auf die neuen Nivellierungssätze beschlossen. Die Erhöhung bei der Grundsteuer A (unbebaute Grundstücke) geht von bislang 300 auf 345 Prozent. Die Grundsteuer B wird von 365 auf 465 Prozent erhöht. Die Gewerbesteuer beträgt ab 2023 nicht mehr 365 sondern 380 Prozent.

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