Drogeneinfuhrprozess Auch Stempel im Pass bringt kein sicheres Alibi

Zweibrücken/Pirmasens · Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat die Verhandlung gegen einen 46-Jährigen fortgesetzt, der versucht haben soll, von Spanien aus kiloweise Marihuana nach Pirmasens transportieren zu lassen.

Landgericht Zweibrücken: Prozess um Drogeneinfuhr nach Pirmasens
Foto: Rainer Ulm

Um einen Stempel im Pass des Angeklagten, angeblich hineingedrückt von einem kroatischen Grenzpolizisten am 19. Dezember 2018, ging es am Freitag im Landgericht Zweibrücken. Dort muss sich seit Januar ein 46-jährigen Gebrauchtwagenhändler vor der Großen Strafkammer wegen versuchter Drogeneinfuhr verantworten (wir berichteten mehrfach). Träfe es zu, dass er zu diesem Zeitpunkt tatsächlich den Kontrollpunkt Karasovići passierte, würde es im Hinblick auf den angenommenen Tatablauf zeitlich zumindest eng werden und ihm ein halbwegs sicheres Alibi verschaffen.

Denn Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann hatte dem 46-Jährigen, der seinerzeit in Pirmasens lebte, zum Prozessauftakt zur Last gelegt, um den 18. Dezember 2018 herum von Barcelona aus, also über 2000 Kilometer und eine Tagesreise weit von Karasovići entfernt, versucht zu haben, 26,3 Kilogramm Marihuana nach Deutschland einzuführen.

Demnach soll der Angeklagte das Rauschgift in Barcelona erworben und hinter einer doppelten Wand eines Kleintransporters verborgen haben. Der von dem 46-Jährigen mutmaßlich beauftragte 58-jährige Fahrer des Sprinters war jedoch am 18. Dezember 2018 auf der Rückfahrt von Spanien auf der Autobahn A 36 in eine Zollkontrolle geraten. Der 58-jährige Chauffeur hatte bei allen seinen Vernehmungen beteuert, er habe für einen Pirmasenser lediglich Möbel transportieren sollen. Von dem im Wagen versteckten Marihuana habe er nichts gewusst.

Als Adressaten der Lieferung hatte er den 46-jährigen Gebrauchtwagenhändler angegeben. Gleichwohl wurde der 58-Jährige in Frankreich zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Aber auch der 46-Jährige, der inzwischen mit seiner Familie in Zweibrücken wohnt, will nichts mit der Drogenfahrt zu tun gehabt haben.

Um die Schuldfrage und die Täterschaft zu klären, scheute das Gericht keine Kosten und Mühen. Am Freitag befragte die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas per audiovisueller Vernehmung zwei kosovarische Polizeibeamte, die aus dem Bezirksgericht Dubrovnik zugeschaltet waren. Der Leiter der Polizeistation gab zu Protokoll, dass er in der fraglichen Zeit noch gar nicht am betreffenden Kontrollpunkt tätig gewesen sein, sich aber die Daten von seinen Kollegen habe „recherchieren“ lassen. Demnach, so der 39-Jährige, könnte es sein, dass der Gebrauchtwagenhändler am 19. Dezember 2018 in Kroatien eingereist und am 23. Dezember 2018 wieder ausgereist sei – wenn man den Stempeldaten im kosovarischen Reisepass des Angeklagten vertrauen dürfe. Verwunderlich sei nur, dass sein Ausweis im Registrierungssystem der Grenzpolizei nicht erfasst sei, obwohl jedes Identifikationsdokument zwingend bei der Ein- oder Ausreise von den Beamten gescannt werden müsse, unterstrich der Behördenchef.

Einer seiner Beamten, ein 49-jähriger Polizist, gab an, den Angeklagten zu kennen und sich mit ihm ab und an unterhalten zu haben, immer wenn der seinen Grenzkontrollpunkt passiert habe. Er habe von ihm, nachdem er sich als Gebrauchtwagenhändler vorgestellt hatte, sogar einmal Autoteile für das Fahrzeug seines Sohnes gekauft und sich von ihm bis an die Haustür liefern lassen. Wann das war, wisse er aber nicht mehr. Sicher sei er sich nur dahingehend, im Jahr 2019 vermutlich von dem Vater des Händlers angerufen worden sein. Der Vater habe ihm mitgeteilt, dass sein Sohn im Gefängnis sitze. Zudem habe er ihn gefragt, ob er bestätigen könne, dass sein Sohn „an einem ganz bestimmten Tag“ die Grenze passiert habe.

Wollte der Vater seinem Sohn zu einem Alibi verhelfen? Und hat im Zuge dessen ein kroatischer Grenzpolizist den Einreise-Stempel möglicherweise aus Gefälligkeit nachträglich in den Reisepass des 46-Jährigen gedrückt? Oder ist der Stempel gar gefälscht? Ein sicheres Alibi sieht jedenfalls anders aus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort