Prozess am Landgericht Zweibrücken „Das ist ja grotesk“: Richterin platzt der Kragen

Zweibrücken/Pirmasens · Versuchter Drogenschmuggel: Prozess am Landgericht Zweibrücken fortgeführt.

 Der Prozess dürfte sich wohl noch längere Zeit hinziehen. Symbolfoto.

Der Prozess dürfte sich wohl noch längere Zeit hinziehen. Symbolfoto.

Foto: picture alliance / dpa/Oliver Berg

 (ru) Ein neuer Verhandlungstag, eine neue Geschichte: Zumindest in dieser Hinsicht ist auf den 46-jährigen Angeklagten Verlass, der sich seit Januar vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken wegen versuchter Drogeneinfuhr verantworten muss (wir berichteten mehrfach).

Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann hatte dem Pirmasenser zum Prozessauftakt zur Last gelegt, um den 18. Dezember 2018 herum versucht zu haben, 26,3 Kilogramm Marihuana nach Deutschland einzuführen. Und zwar versteckt hinter einer doppelten Wand eines Kleintransporters. Der von dem 46-Jährigen mutmaßlich beauftragte 58-jährige Fahrer des Sprinters war jedoch am 18. Dezember 2018 auf der A 36 beim französischen Besançon in eine Zollkontrolle geraten. Dabei wurden die Drogen entdeckt. Der 58-jährige Chauffeur hatte beteuert, er habe für einen Mann aus Pirmasens lediglich Möbel transportieren sollen. Von dem im Wagen versteckten Marihuana habe er nichts gewusst. Als Adressat der Lieferung hatte er den Namen des 46-jährigen Pirmasenser Gebrauchtwagenhändlers angegeben, wodurch er für ihn zum Hauptbelastungszeugen wurde. Gleichwohl wurde der 58-Jährige in Frankreich zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Aber auch der 46-Jährige, der inzwischen mit seiner Familie in Zweibrücken wohnt, will nichts mit der Drogenfahrt zu tun gehabt haben — was er am Donnerstag auf der Anklagebank noch einmal lautstark beteuerte: „Ich hatte nie etwas mit Drogen zu tun.“

Vielmehr habe sein Bekannter, also der 58-jährige Hauptbelastungszeuge, die Drogeneinfuhr alleine organisiert. Zudem säßen dessen Lieferanten, die dem 58-Jährigen die 26,3 Kilogramm Marihuana beschafft hätten, in der Schweiz „im Knast“, platzte es aus dem Angeklagten heraus. Bei den Lieferanten handele es sich um einen Vater und dessen Sohn, mit denen der 58-Jährige „seit 2017 zusammengearbeitet hat“.

Nach einer entsprechenden hartnäckigen Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Susanne Thomas nannte er dann sogar noch die vollständigen Namen der angeblichen Drogenlieferanten. Damit war seine Geschichte aber noch lange nicht zu Ende erzählt: So wusste er zu berichten, dass der 58-Jährige für die 26,3 Kilogramm Marihuana 130 000 Euro an zwei Albaner bezahlt habe, von denen er allerdings nur die Vornamen kenne.

Auf die Frage von Oberstaatsanwalt Lißmann, woher er dann das alles wisse, antwortete der Angeklagte, das habe ihm der 58-Jährige im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Autokauf anvertraut.

Was jedoch wiederum eine Frage aufwirft: Warum sollte sein jetziger Hauptbelastungszeuge damals ausgerechnet ihm, der doch nie etwas mit Drogen zu tun gehabt haben will, von seinen Rauschgift-Geschäften erzählt und sogar die Namen seiner Lieferanten verraten haben?

Auch Richterin Thomas hatte da noch Fragen an den Angeklagten: „Warum teilen Sie das erst jetzt mit? Haben Sie denn gar kein Interesse daran, dass der Prozess zu Ende geht?“ Hörbar empört schob sie nach: „Das ist ja grotesk!“ Gleichwohl will sie am nächsten Verhandlungstermin (9. Oktober, neun Uhr) unter anderen den Hauptbelastungszeugen noch einmal hören und mit der neuesten Geschichte des Angeklagten konfrontieren.

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