Verstoß gegen Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Polizei löst illegales Corona-Treffen in Gaststätte in Friedrichsthal auf

Sulzbach · Bei der Kontrolle einer Gaststätte in der Nacht zu Sonntag haben Beamte der Polizei-Inspektion (PI) Sulzbach Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. Insgesamt sieben Personen hielten sich ohne Abstand und Masken in dem Lokal auf. Sie erwarten nun Bußgelder.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa/Friso Gentsch

Am Samstagnacht gegen 00.50 Uhr wurden Beamte der Polizei-Inspektion (PI) Sulzbach auf einen möglichen Gaststättenbetrieb im Ortskern von Friedrichsthal aufmerksam. Das teilte die PI am Sonntagmorgen in einer Pressemitteilung mit.

In der Vergangenheit sei hier bereits schon einmal ein Verstoß gegen die Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie festgestellt worden, indem die Gaststätte geöffnet war und verbotswidrig betrieben wurde. Auch am Samstagnacht ergaben sich laut Polizeiangaben Anhaltspunkte, dass dort erneut und unzulässig das Gaststättengewerbe ausgeübt wurde.

Den Beamten gelang es laut PI, den Gaststätteninhaber zum Öffnen des Gastraumes zu bewegen und eine entsprechende Kontrolle durchzuführen. Hierbei konnte festgestellt werden, dass in der Gaststätte geraucht wurde und zudem eine Vielzahl von leeren Bierflaschen herumstanden. Der Inhaber gab den Beamten zunächst an, sich nur mit einem Bekannten in der Gaststätte aufzuhalten, wobei diese Person auch angetroffen wurde.

Letztlich konnten im Zuge der Kontrolle jedoch fünf weitere Personen angetroffen werden, welche sich nach Angaben der PI in einem Hinterhof der Gaststätte zu verstecken versuchten. Alle sieben Personen stammten aus sieben unterschiedlichen Haushalten, Verwandtschaftsverhältnisse würden nicht bestehen.

Wie die Polizei weiter mitteilt wurden beim "Verstecken" Mindestabstände durch diese fünf Personen unterschritten und generell trug keine der sieben festgestellten Personen eine Mund- und Nasenbedeckung. Zudem wurden alkoholische Getränke konsumiert.

Die Anwesenden wurden laut PI als Betroffene belehrt und ihnen wurde die Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens erklärt. Jeden der Gäste erwarte nun ein Bußgeld im bis zu dreistelligen Bereich, den Inhaber gar ein Bußgeld im vierstelligen Bereich.

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