Völklinger Polizei hatte zu tun Jede Menge Arbeit für die Polizei

Völklingen/Riegelsberg · Beamte hatten in Völklingen und Riegelsberg mit Fahrerfluchten und berauschten Fahrern zu tun.

Etliche Verkehrsdelikte in Völklingen und Riegelsberg
Foto: dpa/Daniel Karmann

Fahrer ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss und dazu mehrere Unfallfluchten – die Beamten der Polizeiinspektion Völklingen litten am Wochenende nicht an Unterbeschäftigung. Bereits am Freitagabend gegen 18.30 Uhr fiel in der Völklinger Rathausstraße ein 29-Jähriger auf, der ohne Führerschein in einem VW Touran mit französischem Kennzeichen unterwegs war, zudem stand er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie einer geringen Menge Alkohol (knapp über 0,5 Promille). Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und eine Blutprobe entnommen, erklärte die Polizei.

Nur etwas später – zwischen 18.55 und 19.20 Uhr am Freitag – kam es in der Ludweiler Straße im Stadtteil Geislautern zu einem Unfall mit Fahrerflucht: Ein Unbekannter stieß mit seinem Fahrzeug gegen den linken Außenspiegel eines geparkten Renault Kangoo und machte sich aus dem Staub. Die Polizei sucht Informationen zum Hergang.

„Verkehrsunfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung“ hieß es dann gegen 1.35 Uhr in der Nacht zu Samstag in der Hauptstraße im Stadtteil Lauterbach: Ein 33-Jähriger fuhr mit einem in Frankreich zugelassenen Toyota Starlet auf eine Verkehrsinsel und dort gegen ein Verkehrsschild. Dann machte er sich davon, wurde jedoch „in Ludweiler angetroffen“, so der Polizeibericht, in dem es auch heißt: „Der Fahrzeugführer wies eine Alkoholisierung von fast zwei Promille auf.“ Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, eine Blutprobe entnommen, der Führerschein eingezogen.

Bei einer Verkehrskontrolle am Sonntag gegen 12.20 Uhr wurde im Stadtteil Heidstock ein Dacia Duster mit Saarbrücker Kennzeichen gestoppt, dessen 65-jähriger Fahrer keinen Führerschein hatte. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Nach Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes kann Fahren ohne Fahrerlaubnis mit bis zu sechs Monaten Gefängnis oder mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Ein „Tagessatz“ entspricht der Höhe des vom Täter erzielten Nettoeinkommens an einem Tag (mindestens aber einem Euro, maximal 30 000 Euro).

Bereits am Samstagabend kontrollierte die Polizei einen VW-Tiguan mit Saarbrücker Kennzeichen in Riegelsberg, nachdem sich zuvor mehrere Verkehrsteilnehmer gemeldet und auf die unsichere Fahrweise des Fahrers aufmerksam gemacht hatten. Im Polizeibericht heißt es: „Der 57-jährige Fahrzeugführer wies eine Alkoholisierung von über 1,5 Pro-
mille auf, weshalb diesem eine Blutprobe entnommen, der Führerschein beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet wurde.“

Hinweise zur Fahrerflucht an die Polizei in Völklingen, Tel. (0 68 98) 20 20.

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