In Völklingen 41 Mängel – Polizei stoppt schrottreifes Auto eines Schrotthändlers

Völklingen · Eigentlich hätte der Transporter längst schon selbst auf einen Schrottplatz gehört. Doch dessen Fahrer hatte was anderes damit vor – und wurde von der Polizei gestoppt.

 Die Polizei zieht in Völklingen Transporter aus dem Verkehr. (Symbolbild)

Die Polizei zieht in Völklingen Transporter aus dem Verkehr. (Symbolbild)

Foto: dpa/Jonas Güttler

Ein Kastenwagen, der seine besten Jahre schon lange hinter sich hat, ist Verkehrspolizisten in Völklingen aufgefallen. Er machte ihnen schon auf den ersten Blick alles andere als einen guten Eindruck. Dieser sollte sich dann beim genauen Hinsehen mehr als bestätigen, wie ein Sprecher des Landespolizeipräsidiums berichtet.

So war der Transporter am Montag, 7. März, in der Innenstadt unterwegs. Dessen Fahrer, ein 49-Jähriger, und seine beiden Teamkolleginnen (49/37), waren unterwegs, um Schrott einzusammeln. Bis zum Stadtteil Fenne verfolgten die Ermittler das Schauspiel, wo sie der Fahrt ein Ende setzten. 

Bei der Kontrolle des Lastwagens, den die Schrotthändler aus ihrer Heimat Bulgarien mitgebracht hatten, stellten die Beamten fest: An dem Vehikel war so gut wie gar nichts mehr im Lot. Ein gefährliches Unterfangen sowohl für jene, die darin unterwegs waren, als auch für die, denen der Wagen auf der Straße begegnete.

Defekte Bremsen und Ölverlust

41 Mängel stellten Sachverständigen fest. Und das alles sollen beileibe keine Kleinigkeiten gewesen sein, die zu beanstanden waren.

Die Liste an Mängeln führte von dramatischen Roststellen tragender Elemente über fehlende Schrauben an den Rädern bis hin zu einer gebrochenen Feder an der Hinterachse. Ganz abgesehen davon, dass der Motor leckte, sprich: Öl verlor.

Das Gravierendste allerdings nach Angaben des Behördensprechers: die Bremsen. Sie sollen „kurz vorm Totalversagen“ gestanden haben. Damit war die Fahrt des Transporters für immer beendet. 

Übrigens hatten die Schrottsammler keine Erlaubnis für ihren Job. Darum kommt hierfür noch ein gesondertes Verfahren auf sie zu.  

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