Verwaltung: Steuerlast erfordert keinen Nachtragshaushalt

Sulzbach · In dem SZ-Artikel "Steuerlast wird zum Zankapfel" heißt es: "Im März 2014 wurde die Holding dann vom Stadtrat in eine GmbH umgewandelt, somit konnten Gewinn und Verlust nicht mehr gegengerechnet werden." Dies ist falsch, wie Sulzbachs Bürgermeister Michael Adam mitteilt: "Die Holding wurde in eine GmbH umgewandelt, gerade weil dort Gewinne und Verluste verrechnet werden können.

Die Ergebnisverrechnung innerhalb der zuvor bestehenden Holding - sie hatte die Rechtsform eines Eigenbetriebes - wurde bei einer Betriebsprüfung vom Finanzamt kritisch hinterfragt. Um aber die ununterbrochene Ergebnisverrechnung sicherzustellen und den Bedenken der Finanzverwaltung Rechnung zu tragen, wurde die Umgestaltung des Holdingeigenbetriebes in eine GmbH gewählt."

Mit dieser Maßnahme sei die Verrechnung weiter gegeben. Die zu zahlende Kapitalertragssteuer entstehe nun aufgrund der Übertragung der Anteile der städtischen Gesellschaften auf die neue GmbH. Sämtliche Gewinne, die in den vergangenen Jahren in die Rücklage gestellt wurden, gelten damit als ausgeschüttet und unterliegen so der Kapitalertragssteuer, so Adam weiter. Dies sei eine komplizierte Rechtsfrage, die erst Anfang des Jahres abschließend geklärt werden konnte. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte auch die Steueranmeldung.

Nach Angaben des städtischen Kämmerers Jürgen Baltes ist die von den Freien Wählern geforderte Aufstellung eines Nachtragshaushaltes wegen dieser unabwendbaren Steuerzahlung nicht möglich und auch nicht erforderlich. Baltes: "Da der Haushalt für 2015 noch bei der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorliegt, gibt es keine Basis für einen Nachtragshaushalt." Außerdem sei dieser Betrag mit Blick auf die Gesamtaufwendungen nicht nachtragsrelevant.

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