Kein Kind soll abseits stehen

Regionalverband · Kinder aus ärmeren Verhältnissen werden durch ein besonderes Programm gefördert, wenn sie beispielsweise einem Sportverein beitreten wollen. Wir haben nachgefragt, wie diese Förderung konkret funktioniert.

Bei einer Diskussion von Vereinsvertretern mit Bürgermeister Michael Adam zum Thema Hallennutzungsgebühren gab der Verwaltungschef den hilfreichen Hinweis, dass nicht gut betuchte Eltern sporttreibender Kinder vom Förderprogramm "Bildung und Teilhabe" profitieren können (SZ vom 26. Januar). Doch wie profitiert man von diesem Programm?

Zuständig für das Förderprogramm, das seit 2011 existiert, ist der Regionalverband Saarbrücken. Grundsätzlich können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Zuwendungen in Anspruch nehmen, wenn sie Familien angehören, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld , Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Eine Ausnahme gilt für Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld , denn ein Schulbesuch ist Pflicht. So können Leistungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben hier nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gewährt werden.

Anträge können Eltern bei ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter abgeben. Eine Ausnahme von der Regel gibt es allerdings bei Flüchtlingen. Sie müssen sich an ihren Sachbearbeiter im Sozialamt wenden, erklärt der Pressesprecher des Regionalverbandes, Stefan Kiefer.

6700 Kunden des Jobcenters haben laut Regionalverband im vergangenen Jahr von der Fördermaßnahme profitiert. Die Kosten, die dabei entstehen, werden mit dem Bund abgerechnet. Aber auch hier bilden die Flüchtlinge eine Ausnahme. Die Kosten des Sozialamtes bleiben beim Regionalverband . "Die meisten Flüchtlinge kommen allerdings als Erwachsene zu uns, eine Förderung durch das Programm ist dann nicht mehr möglich", erklärt Kiefer. Denn auch hier ist ein Schulbesuch Pflicht. Und so müssen selbst jugendliche Flüchtlinge erst die Sprache erlernen, bevor sie von dem Programm profitieren können. Eine mögliche Integrationsarbeit der Vereine kann so auch erst nach einiger Zeit durch die Förderung unterstützt werden.

Gefördert werden eintägige Schul- und Kita-Ausflüge, mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten, persönlicher Schulbedarf (bis 100 Euro pro Schuljahr), die Fahrt von Schülerinnen und Schülern zur Schule (Eigenanteil 5 Euro pro Woche), eine Lernförderung, die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (1 Euro Eigenanteil) sowie die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (10 Euro pro Monat). Gerade letzteres betrifft die Vereine. Kommt es hier zu weiteren Ausgaben, beispielsweise weil dringend neue Fußballschuhe gebraucht werden, sei eine Beihilfe in Ausnahmefällen möglich, erklärt Stefan Kiefer. Allerdings bräuchte man hierfür einen gesonderten Nachweis über den Bedarf.

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