Umfrage im Regionalverband Saarbrücken Was in der Krise gegen Steuerschulden hilft

Regionalverband · Die Kommunen im Regionalverband stunden Forderungen und verzichten auf Zinsen. Das soll Existenzen und Arbeitsplätze retten.

 Kommunen im Regionalverband bieten in der aktuellen Krise auch die Möglichkeit, die Grundsteuer zu stunden.

Kommunen im Regionalverband bieten in der aktuellen Krise auch die Möglichkeit, die Grundsteuer zu stunden.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Das Corona-Virus ist nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit. Die Krise, die es ausgelöst hat, stellt viele Geschäfte und Firmen vor die Existenz-Frage. Welche Unterstützungen leisten die Kommunen im Regionalverband?

Saarbrücken: Wie Stadtpressesprecher Thomas Blug erklärte, kann die Verwaltung Gewerbesteuerpflichtigen Steuern stunden und Vollstreckungen aussetzen. „Was Steuerstundungen betrifft, wird innerhalb der geltenden rechtlichen Möglichkeiten verfahren“, sagte Blug. Zudem würden derzeit verwaltungsinterne Regelungen erarbeitet, die sich auf sonstige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen beziehen. Mit diesem Thema soll sich demnächst der Abwesenheitsausschuss des Stadtrates befassen, sagt Blug. Die Landeshauptstadt informiert auf ihrer Internetseite unter https://www.saarbruecken.de/wirtschaft/corona_uebersicht_unterstuetzungsmassnahmen_fuer_die_wirtschaft über alle Unterstützungsangebote.

Sulzbach: Wie Pressesprecher Elmar Müller sagt, verfährt die Stadt Sulzbach nach den Empfehlungen des Saarländischen Städte- und Gemeindetages. Demnach können Anträge auf zinslose Stundung von kommunalen Steuern gestellt werden. Diese sind formlos unter Darlegung der Verhältnisse an das Steueramt der Stadt Sulzbach zu richten. Das gilt für Grund-, Gewerbe- und Vergnügungssteuer. Darüber hinaus können auch Anträge auf Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen gestellt werden.

Friedrichsthal: In Friedrichsthal bewilligt die Stadtverwaltung Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, auf Antrag Stundungen der Gewerbe- und Grundsteuer entsprechend den Vorgaben des Bundes und der Länder. Auf die Berechnung von Stundungszinsen wird verzichtet. Der Antrag muss schriftlich an die Stadt Friedrichsthal gerichtet werden, erklärt Pressesprecher Christian Jung.

Kleinblittersdorf: Betroffene, die Hilfe bei der Gemeinde Kleinblittersdorf in Anspruch nehmen möchten, können dies in einem formlosen Antrag auf Stundung per Post, Fax oder E-Mail mitteilen, sagt Fachbereichsleiterin Brigitte Flaus.

Völklingen: Die Stadt Völklingen ermöglicht allen Gewerbesteuerpflichtigen, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Probleme geraten, eine Stundung der Gewerbesteuerzahlungen. Dafür ist ein Antrag notwendig. Stundungszinsen erhebt die Stadt nicht. Zudem verzichtet sie bis auf Weiteres auf Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen gegen Gewerbesteuerpflichtige. Anträge sind per Post an die Stadt Völklingen oder per E-Mail an gewerbesteuer@voelklingen.de zu richten.

Großrosseln: Die Gemeinde Großrosseln verweist auf ihre Homepage www.grossrosseln.de, auf der alle Hilfsangebote zu finden seien. „Wir wollen Hilfsbedürftigen, gefährdeten Personen und ähnlichen mit Einkaufs- und Besorgungshilfen unterstützen und suchen dazu noch Freiwillige“, sagt der Geschäftsführende Beamte Eduard Rupp.

Püttlingen: Die Stadt Püttlingen gewährt auf formlosen Antrag zinslose Stundungen bis zum 31. Dezember 2020. Bisher liegen jedoch nur Anträge zur Gewerbe- oder Vergnügungssteuer vor, sagt Fachbereichsleiter Hans-Günter Kramp. Er geht aber davon aus, dass die Stadt auch Anträge zur Stundung der Grundsteuer genehmigen und Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen wird.

Riegelsberg: Die Gemeinde Riegelsberg bietet neben der Stundung von Gewerbe- und Grundsteuer Ratenzahlungsmöglichkeiten bei den Wasser- und Abwassergebühren an. „Ich verspreche mir davon, die Liquidität und damit die Überlebenschance für unsere Unternehmer zu erhöhen“, sagt Bürgermeister Klaus Häusle. Riegelsberger Firmen und Privatpersonen finden die notwendigen Formulare auf der Gemeindehomepage www.riegelsberg.eu

Heusweiler: Die Gemeinde Heusweiler bietet auf formlosen Antrag hin Steuerstundungen an. Weitere Informationen sind zu finden auf www.heusweiler.de.

Quierschied: Zu den von der Gemeinde Quierschied zusammengestellten und aufeinander abgestimmten Hilfsangeboten gehören neben der Unterstützung von Privatpersonen der Aufruf zu Spenden für den Verein „Bürger helfen Bürgern“, der Appell an Vermieter sowie die ständig aktualisierte Zusammenstellung für die lokale Wirtschaft. Auf www.quierschied.de sind alle Hilfsangebote zu finden.

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