Vorstoß im Bundesrat Saarland will Rabatt für schnelle Bußgeld-Zahler

Saarbrücken · Reuige Verkehrssünder sollen belohnt werden: Das Saarland unternimmt einen Vorstoß im Bundesrat, der Verfahren beschleunigen und die Justiz entlasten soll.

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa-tmn/Bodo Marks

Wer wegen einer Ordnungswidrigkeit am Steuer eine Geldbuße bekommt und sie rasch bezahlt, sollte nach Ansicht des saarländischen Justizministeriums einen Rabatt bekommen. „Derjenige, der zu seinem Fehlverhalten steht, sich einsichtig zeigt und damit zu einem effizienten Verfahren beiträgt, darf nicht der Dumme sein, sondern sollte hierfür honoriert werden“, sagte Justizstaatssekretär Roland Theis (CDU) am Freitag.  

Einen entsprechenden Antrag habe das Saarland gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht, teilte Theis mit. Der Antrag knüpft an den sogenannten „Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens“ an, den Hessen bereits im März gestartet hatte. Anregung für die Gesetzesinitiative fand das Saarland auch in Frankreich, Spanien und Italien, die eine Reduzierung des Bußgeldes bereits eingeführt haben. Mit dem Vorstoß „wollen wir diejenigen honorieren, die die Rechnung binnen einer Frist zahlen. Zum Beispiel, wenn jemand geblitzt wird und es einsieht, dass er zu schnell gefahren ist“, sagte ein Sprecher des Saar-Justizministeriums der SZ.

 „Der Einsichtige darf nicht der Dumme sein“, sagt Justiz-Staatssekretär Roland Theis (CDU).

„Der Einsichtige darf nicht der Dumme sein“, sagt Justiz-Staatssekretär Roland Theis (CDU).

Foto: Saarland/M. Lutz/Lutz, Markus

Anders als im Strafverfahren wirke sich ein einsichtiges Verhalten im Bußgeldverfahren bislang nicht mildernd auf die Höhe der Strafe aus, hieß es. Auch könnten Personen mit Rechtsschutzversicherung trotz wenig Aussicht auf Erfolg ohne Kosten durch alle Instanzen gegen Bußgelder vorgehen – das binde „in erheblichem Umfang gerichtliche Ressourcen“. Ein finanzieller Anreiz, auf wenig aussichtsreiche Rechtsmittel zu verzichten, könne die Justiz bei den „Massenverfahren“ der Verkehrsordnungswidrigkeiten entlasten, erklärte Theis.

 Über die Höhe des Rabatts, den wohl jedes Bundesland selbst festlegen können soll, konnte das Justizministerium keine Angaben machen.

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