Windkraft mit doppeltem Boden

Saarbrücken · Der Kooperationsrat des Regionalverbandes hat gestern den Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen beschlossen. Allerdings wurde der Mindestabstand zu Wohngebieten auf 800 Meter erhöht – vorläufig.

Ab Montag können Investoren im Regionalverband Saarbrücken eine Baugenehmigung für Windkraftanlagen beantragen. Der Kooperationsrat hat gestern den Flächennutzungsplan gegen zwei Nein-Stimmen aus Heusweiler und Riegelsberg beschlossen. Allerdings wurde der ursprüngliche Plan um einen Prüfantrag erweitert. Dabei soll geprüft werden, ob sich der vorgesehene Mindestabstand zu Wohnhäusern von 650 Metern nicht auch auf 800 Meter erweitern ließe. Bis diese Prüfung abgeschlossen ist, wird der Mindestabstand bereits vorübergehend auf 800 Meter erhöht.

Anlass für den Flächennutzungsplan war, dass die damalige Landesregierung 2011 die bis dahin gültigen, sehr restriktiven Einschränkungen beim Bau von Windkraftanlagen aufgehoben hatte. Dadurch war es Investoren möglich geworden, mit einem Mindestabstand von 450 Metern überall Windkraftanlagen zu bauen, solange diese den Lärm- und Umweltschutz-Vorschriften genügten. Deshalb hatte sich der Regionalverband noch im selben Jahr entschieden, einen eigenen Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen auszuarbeiten, um "Wildwuchs" vorzubeugen, wie Regionalverbandsdirektor Peter Gillo sagt. Der Plan soll zwar einerseits den Bau von Windkraftanlagen im Regionalverband ermöglichen, aber gleichzeitig verhindern, dass zu nah an Wohngebieten gebaut wird. "Wir mussten verschiedene Einschränkungen berücksichtigen", sagt Sven Uhrhahn, Amtsleiter für Regionalentwicklung. Der Kooperationsrat hatte damals einen Mindestabstand von 650 Metern vorgegeben. Zudem galt es, Gebiete wie den Ensheimer Flughafen, Abbaugebiete für Kohle und Kalk, aber auch Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete zu berücksichtigen. Der erste Entwurf war 2013 fertig. Zwölf Flächen mit 317 Hektar waren darin vorgesehen, auch wenn die Fläche nach dem gestrigen Beschluss deutlich kleiner werden dürfte.

Denn zuletzt hatte sich Widerstand geregt. Drei Bürgerinitiativen hatten sich zusammengefunden und mit 2000 Unterschriften gegen die Pläne gewehrt. Stein des Anstoßes war vor allem der vorgesehene Mindestabstand, die Initiativen sahen 650 Meter als zu nah an. Wohl deshalb gab es nun den Prüfantrag, samt vorläufiger Ausweitung der Abstände.

Da aber der Gesamtplan nicht gefährdet werden sollte, wurde er gestern trotzdem in unveränderter Fassung verabschiedet. "Das ist quasi ein doppelter Boden", sagt Uhrhahn. Denn solange die Prüfung, die wohl sieben bis acht Monate dauern wird, nicht bestätigt, dass auch 800 Meter rechtens sind, könnten Investoren dagegen klagen. Durch die nun gewählte Variante würde - sollten Klagen Erfolg haben - allerdings weiterhin der Abstand von 650 Metern gelten.

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