Wahlplakate behaupten ihren Platz

Neunkirchen · Laut Gerichtsentscheid ist in Wahlkampfzeiten ein generelles Plakatierungsverbot nicht gestattet. Rede und Gegenrede im Neunkircher Stadtrat zu diesem Thema waren jetzt aber auch mit neckischen Untertönen gewürzt.

Bei der bevorstehenden Kommunal- und Europawahl werden den Neunkircherinnen und Neunkirchern wie immer Kandidaten-Konterfeis und Parteienslogans ins Auge springen. Bei dem Begehren, diesmal generell keine Wahlplakate zuzulassen, war Siegfried Schmidt, die Stimme der Neunkircher Liberalen, mal wieder Einzelkämpfer. Nur er selbst stimmte in der jüngsten Stadtratssitzung für den von ihm eingereichten FDP-Antrag.

Die Stadtverwaltung wies darauf hin, dass ein generelles Plakatierungsverbot laut einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis nicht verhängt werden darf. Was bedeute: Selbst, wenn sich die im Stadtrat vertretenen Parteien auf eine Plakat-Abstinenz einigen würden, könnte man nicht verhindern, dass kleine, im Rat nicht vertretene Parteien plakatieren.

Auch Siegfried Schmidts "Ersatzlösung" fand keine Gnade. Dann solle die Stadt an markanten Stellen große Plakatwände aufstellen, die dann für alle Parteien verpflichtend wären, forderte er unter Hinweis auf eine solche Praxis in Nachbarkommunen.

Dem konnte SPD-Fraktionschef Willi Schwender, im Einverständnis mit den übrigen Fraktionen, nichts abgewinnen. Es könne nicht sein, dass Splitterparteien an solchen Wänden denselben Platz beanspruchen könnten wie die "Großen". Auch Oberbürgermeister Jürgen Fried (SPD) nannte eine "abgestufte Chancengleichheit" wichtig. Des Weiteren würden Wahlkampfkosten auf den Steuerzahler verlagert, wenn die Stadt für die Bereitstellung der Plakatwände zuständig wäre, so Schwender weiter.

Dass solche Diskussionen auch neckische Untertöne haben können, zeigte Willi Schwenders Stichelei via Siggi Schmidt: "Wenn Ihre Partei größer wäre, hätten Sie den Antrag sicher nicht gestellt!" Was den als schlagfertig bekannten Liberalen entgegnen ließ: "Dann darf ich davon ausgehen, dass die SPD, wenn sie kleiner wäre, auch diesen Antrag stellen würde?!"

Zum Thema:

Auf einen BlickDie geltende Regelung für die Wahlkampf-Plakatierung: Plakate dürfen frühestens sechs Wochen vor der Kommunal- und Europawahl am 25. Mai aufgehängt werden. Die Stadt Neunkirchen wird in jeder Straße maximal vier Plakate pro Partei in jeder Fahrtrichtung erlauben. In der Fußgängerzone wird diese so genannte Wahlsichtwerbung nicht zugelassen. Zwei Wochen nach dem Wahltermin müssen die Plakate wieder entfernt sein. gth

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