SHG-Klinikgruppe fürchtet um ihre Versorgungszentren

Saarbrücken · Die Saarland-Heilstätten GmbH (SHG) sieht durch neue Abrechnungsbestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Saarland die Existenz ihrer Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bedroht. In diesen Zentren arbeiten verschiedene Fachärzte unter einem Dach.

Ab Januar 2015 verlangt die KV von GmbHs wie der SHG eine Absicherung ihrer Vorauszahlungen. Die Zentren erhalten monatlich einen Vorschuss auf das erwartbare ärztliche Quartalshonorar; dafür werden künftig Bankbürgschaften in Höhe von drei Abschlagszahlungen fällig oder "gleichwertige Sicherungsmittel". KV-Vorstand Gunter Hauptmann begründete dies damit, dass sich die KV absichern müsse: Gehe ein Zentrum insolvent, hafte die GmbH nur mit 25 000 Euro. Die Vorauszahlungen, die die KV geleistet haben, könnten die Summe aber deutlich übersteigen.

"Die KV macht es uns damit unnötig schwer", kritisierte SHG-Geschäftsführer Alfons Vogtel. Die Finanzsituation der Krankenhäuser sei ohnehin angespannt, nun drohten Liquiditätsengpässe. Hauptaufgabe der KV sei es, für eine flächendeckende ambulante ärztliche Versorgung zu sorgen. Das Handeln der KV sei deshalb kontraproduktiv. Vogtel drohte an, gegen die Änderungen zu klagen.

Hauptmann erwiderte, im Saarland gebe es 15 MVZ. Die SHG sei die einzige Gesellschaft, die die Existenz ihrer Zentren bedroht sieht. "Wenn das ihre Existenz gefährdet, kann diese ohnehin nicht besonders gesichert sein", erklärte er. Das Vorgehen der SHG bezeichnete er als "schlechten Stil": "Herr Vogtel hat bislang nie das persönliche Gespräch mit uns gesucht."

Die SHG betreibt Zentren in Saarbrücken , St. Ingbert, Völklingen, Merzig und Losheim.

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