Museums-Skandal lässt Landeschefin nicht los

Saarbrücken · Im November hat das Landgericht in einem der Museumsanbau-Prozesse geurteilt, die damalige Kulturministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) habe vom „sittenwidrigen“ Zusammenwirken des Stiftungs chefs mit dem Projektsteuerer Bescheid gewusst. Eine Urteilspassage belastet sie schwer.

 Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer während der Vernehmung vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss im März 2012. Sie wird wieder aussagen müssen. Foto: Becker & Bredel

Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer während der Vernehmung vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss im März 2012. Sie wird wieder aussagen müssen. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

80 Minuten hat die Vernehmung der Ministerpräsidentin am 13. März 2012 im ersten Landtags-Untersuchungsausschuss zum 4. Pavillon, dem Saarlandmuseums-Anbau, gedauert. Es war großes Polit-Kino. Wusste Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU ), die zwischen 2007 und 2009 Kulturministerin und Stiftungs-Kuratorin war, Bescheid über all das, was dem Vorstand der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz (SSK), Ralph Melcher , und dem Museumsbau-Projektsteuerer Gerd Marx zur Last gelegt wurde? Kostensteigerungen und millionenschwere Vertragsabschlüsse, die Marx zu Gute kamen und gegen das Vergaberecht verstießen? Ja, behaupteten Marx und Melcher und nannten sogar einen konkreten Gesprächstermin: den 4. März 2009. Nein, entgegnete die Regierungschefin im U-Ausschuss energisch, es habe kein "Gespräch zur ergänzenden Beauftragung des Projektsteuerers" stattgefunden. Aussage gegen Aussage.

Eine Situation, die sich wiederholen könnte. Freilich in verschärfter Form für Kramp-Karrenbauer. Sie soll jetzt noch einmal im U-Ausschuss gehört werden. Doch zwischenzeitlich hat sich die Informationslage geändert, ja zugespitzt. Der Grund: Es liefen diverse Straf- und Zivilprozesse und (Gegen-)Klagen zwischen der Stiftung einerseits und Melcher und Marx andererseits. Richter beurteilten das politisch brisante Thema. Und das Urteil, zu dem die dritte Zivilkammer unter Vorsitz von Ulrich Hoschke am 6. November im Verfahren der Marx-GmbH gegen die Stiftung kam - es ging um vermeintlich noch ausstehendes Honorar - enthält politischen Zündstoff erster Güte. Nicht nur deshalb, weil die Richter ein System der Mauschelei offenlegten. Das Urteil lässt sich wie folgt lesen: Melcher tat das, was die politische Ebene wollte und wusste.

Aktuell tritt aber ein neuer Aspekt hinzu. In der Urteilsbegründung taucht zusätzlich eine Passage auf, die jetzt den Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine auf den Plan rief. Lafontaine will nicht bis zum U-Ausschuss-Termin warten, sondern fordert die Ministerpräsidentin auf, "Widersprüche" aufzuklären. Diese ergäben sich aus folgender Passage im Urteil: "Unstreitig fand am 4. 3. 2009 ein Gespräch zwischen dem Geschäftsführer der Klägerin (Marx, Anm. der Red.), dem Zeugen Melcher, der damaligen Kultusministerin Kramp-Karrenbauer und dem damaligen Staatssekretär (…) Wack statt. Dabei ist über die (ergänzende) Beauftragung der Klägerin (von Marx, Anm. der Red.) gesprochen worden." Unstreitig? Dann hätte Kramp-Karrenbauer im Ausschuss gelogen. Doch in Zivilprozessen bedeutet das Wort etwas anderes. Nämlich, dass einer Behauptung des Klägers von der Gegenpartei, hier der Stiftung, nicht widersprochen wurde. Dazu sagt der Pressechef des Landgerichtes, Sigurd Wern: "Bei einem unstreitigen Tatsachenvortrag muss das Gericht von der Richtigkeit der Darstellung ausgehen."

Umso merkwürdiger, warum die Stiftung ausgerechnet diese, die politisch brisanteste Passage, nicht bestritt, während sie dies in unzähligen anderen Punkten tat. Kurator der Stiftung war bei Beginn des Gerichtsverfahrens 2013 Kulturminister Ulrich Commercon (SPD ). Hätte die Stiftung widersprochen, wäre es wohl zu einer Beweisaufnahme gekommen, Kramp-Karrenbauer hätte in den Zeugenstand gemusst - ein medial sehr prekärer Termin. Wollte man ihn vermeiden? Von der Stiftung gab es dazu keine Antwort. Sie teilte stattdessen mit, man habe gegen das Urteil Revision eingelegt.

Kramp-Karrenbauers Sprecher Thorsten Klein erklärte der SZ auf Nachfrage, es bleibe bei der ursprünglichen Aussage: Kramp-Karrenbauer sei am 4. März keinesfalls informiert worden. Die irritierende Passage im Urteil "liege in der Natur der Sache, nämlich des Zivilverfahrens. Wenn in einem solchen Verfahren eine Behauptung aufgestellt wird, steht die Behauptung", betonte der Regierungssprecher. Allerdings nur, wenn nicht widersprochen wird. Die Mutmaßungen über die Gründe für dieses Vorgehen belasten die Ministerpräsidentin also weiter.

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