Grunderwerbsteuer wird angehoben

Saarbrücken · Der Steuersatz für alle Grundstückskäufe im Saarland erhöht sich ab dem 1. Januar 2015 von 5,5 auf 6,5 Prozent. Das teilte gestern das Finanzministerium mit. Ob der alte oder der neue Steuersatz gelte, richte sich nach dem Datum "der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs", also dem Datum des rechtswirksamen Abschlusses eines Grundstückskaufvertrags vor einem Notar.

Dementsprechend gelte: Wer bis zum 31. Dezember 2014 einschließlich seinen Grundstückskauf von einem Notar rechtswirksam beurkunden lasse, komme noch in den Genuss des niedrigeren Steuersatzes von 5,5 Prozent. Fragen dazu beantworte die Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts Merzig, die nun für das gesamte Saarland zuständig sei, hieß es.

Tel.: (0 68 61) 70 30, E-Mail: poststelle@famzg.saarland.de.

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