Püttlinger Hüft-Patientin ohne Erfolg vor Gericht

Saarbrücken · Einer Patientin, der eine Metall-Prothese im Knappschaftskrankenhaus Püttlingen eingebaut wurde, droht ein Misserfolg am Oberlandesgericht. Ihre Schmerzensgeldklage habe keine Erfolgsaussicht, hieß es.

. Die Hüftprothesen-Patientin Inge M., die gestern im Berufungsverfahren vor dem Saarbrücker Oberlandesgericht (OLG) 30 000 Euro Schmerzensgeld vom Püttlinger Knappschaftskrankenhaus erstreiten wollte, hat die Sätze von Richterin Susanne Feltes nicht selbst angehört. M., die 2006 in Püttlingen vom Chefarzt Dr. Thomas Siebel eine Metall-Hüftprothese des Typs ASR der Kirkeler Vertriebsfirma DePuy eingebaut bekam, ließ sich von ihrem Anwalt Wolfgang Geiter vertreten. Der hörte die Einschätzung der Richterin Susanne Feltes: "Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg." Am 12. November will der achte OLG-Senat sein Urteil verkünden.

Das Landgericht Saarbrücken hatte zuvor die Schadenersatzklage von M. abgewiesen, mit der Begründung, dass dem Chefarzt keine falsche Beratung vor der Operation nachgewiesen werden könne.

M. hatte 2006 die Hüftprothese von DePuy, einer Tochter des US-Konzerns Johnson and Johnson, in Püttlingen eingebaut bekommen. 2010 stoppte DePuy die Auslieferung, nachdem eine Studie von Heilungsverläufen englischer und walisischer ASR-Prothesen-Patienten bekannt geworden war. Es hatte hohe Revisionsquoten gegeben, das heißt, viele Patienten mussten erneut unters Messer. Auslöser dafür war unter anderem ein erhöhter Metallabrieb, der zu Ausfällungen der giftigen Schwermetalle Kobalt und Chrom im Blut führte. Auch die Knappschaftsklinik Püttlingen stoppte die Verwendung der ASR-Prothesen von DePuy und bot allen 1274 damit ausgestatteten Patienten Nachkontrollen und Blutuntersuchungen an. 1141 haben laut Anwalt Kurt Haag, der die Klinik vertritt, bisher davon Gebrauch gemacht. Bei 258 Patienten seien erhöhte Metallwerte festgestellt worden, 80 Patienten hätten sich die Prothese auf Herstellerkosten wieder entfernen lassen. Auch M. gehört zu diesen Patienten .

Wie Richterin Feltes ausführte, habe M. ihren Vorwurf, die Probleme mit dem Metallabrieb seien bereits 2006 bekannt gewesen, nicht bewiesen. Zwar habe es Kenntnisse über einen geringen Metallabrieb der Prothese gegeben, aber über Risiken sei 2006 nichts bekannt, die Prothese bereits "jahrelang am Markt" gewesen. M.s Anwalt Geiter erwägt gegen diese Beurteilung den Gang vor den Bundesgerichtshof . Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind noch Ermittlungsverfahren gegen den DePuy-Geschäftsführer und Ärzte, die die Implantate eingesetzt haben, anhängig.

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