Klage auf Schadensersatz wegen Hüftprothesen-OP ohne Erfolg

Saarbrücken · Das Saar-Oberlandesgericht hat gestern eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Hüft-OP abgewiesen. Der Patientin wurde auch ein möglicher Gang vor den Bundesgerichtshof verwehrt.

. Was sich in der mündlichen Verhandlung Anfang Oktober bereits abzeichnete, ist gestern vom 1. Zivilsenat des Saar-Oberlandesgerichts (OLG) unter Vorsitz von Richterin Susanne Feltes bestätigt worden: Die Hüftprothesen-Patientin Inge M. wird kein Schmerzensgeld und keinen Schadenersatz nach dem Einbau einer Prothese bekommen, die Metallabrieb absonderte und deshalb ersetzt wurde. Die OLG-Pressestelle teilte mit, dass der Senat der Entscheidung des Landgerichts folge und ärztliche Behandlungsfehler verneine. "Gemäß den Feststellungen des gerichtlich beauftragten Sachverständigen habe das der Klägerin eingesetzte Implantat im Jahr 2006 noch dem zu fordernden Facharztstandard entsprochen", hieß es zur Begründung. Eine Revision ließ das OLG nicht zu. Klägerin M. war in der Püttlinger Knappschaftsklinik 2006 eine sogenannte ASR-Prothese des US-Herstellers DePuy vom Chefarzt Dr. Thomas Siebel eingebaut worden. 2010 stoppte DePuy die Auslieferung, nachdem eine Studie von Heilungsverläufen britischer ASR-Prothesen-Patienten bekannt geworden war. Viele Patienten mussten dort erneut unters Messer. Auslöser dafür war auch ein Metallabrieb, der zu Eintragungen der giftigen Schwermetalle Kobalt und Chrom ins Blut führte. Auch die Knappschaftsklinik stoppte den Einbau der ASR-Prothesen von DePuy und bot allen 1274 damit versorgten Patienten Blutuntersuchungen an. 1141 haben laut Anwalt Kurt Haag, der die Klinik vertritt, davon Gebrauch gemacht. Bei 258 Patienten seien erhöhte Metallwerte festgestellt worden, 80 Patienten hätten die Prothese entfernen lassen.

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