Neue Vorschriften für baulichen Wärmeschutz und Anlagentechnik

Neunkirchen/Schiffweiler · Bauherren oder Eigentümer, die eine Sanierung oder Investition in ihre Haustechnik planen, können sich bei der Verbraucherzentrale informieren und einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Am 1. Mai trat die neue Fassung der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, in Kraft. Angelika Baumgardt, Energieberaterin der Verbraucherzentrale, erklärt, was sich hinter dem sperrigen Namen verbirgt und welche Regelungen private Verbraucher direkt betreffen. "Die Energieeinsparverordnung ist Teil der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie regelt vor allem die gesetzlichen Anforderungen an baulichen Wärmeschutz und Anlagentechnik", so Baumgardt. Die einzelnen Bestimmungen der Neufassung treten in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft.

Für Privathaushalte sind dabei vor allem drei Regelungsbereiche relevant:

Aufwertung des Energieausweises ab 1. Mai 2014: Neu ausgestellte Energieausweise ordnen die Immobilie künftig einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu, wie man sie etwa von Kühlschränken kennt. Diese Angabe muss bereits in der Anzeige für Vermietung oder Verkauf einer Immobilie angegeben werden. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt und bei Vertragsabschluss auch ausgehändigt werden.

Ausweitung der Pflicht zum Austausch von Heizkesseln ab 1. Januar 2015: Standardheizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind, also vor 1985 eingebaut wurden. Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus ab 2002 bezogen wurde.

Gestiegene Effizienzanforderungen an Neubauten ab 1. Januar 2016: Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird gegenüber der EnEV 2009 um 25 Prozent verringert. Heizung und Warmwasserbereitung müssen also entsprechend sparsamer arbeiten. Positiv berücksichtigt wird der Einsatz erneuerbarer Energien. Ebenfalls verschärft, um durchschnittlich 20 Prozent, werden die Anforderungen an die Wärmedämmung der Außenfassade. Bei der Sanierung bestehender Gebäude gibt es dagegen keine wesentlichen Neuerungen.

In jedem Fall sollten sich Bauherren oder Eigentümer, die eine Sanierung oder Investition in ihre Haustechnik planen, unabhängig beraten lassen, empfiehlt Angelika Baumgardt. "Es ist immer ratsam zu prüfen, was die gesetzlichen Anforderungen für den individuellen Fall bedeuten und welche Fördermöglichkeiten es für Kauf oder Bau einer Immobilie oder die geplante Sanierungsmaßnahme gibt." Bei diesen Fragen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Für einen persönlichen Termin in einem der 16 Beratungsstützpunkte im Saarland ist eine Anmeldung erforderlich.

In Neunkirchen finden Energieberatungen jeden Dienstag im Rathaus, Zimmer 407 statt. Anmeldung unter Tel. (0 68 21) 2 77 00. In Schiffweiler finden die Beratungen jeden 3. Dienstag im Monat in Zimmer Nr. 6 des Bau- und Umweltamtes statt. Anmeldung unter Tel. (0 68 21) 6 78 23 oder bei der Verbraucherzentrale, Tel. (06 81) 5 00 89 15.

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