Neue Wärmeschutz-Anforderungen

Homburg/Kirkel · Seit 1. Mai ist die neue Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Darin werden Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und die Anlagentechnik neu geregelt. Die Verbraucherzentrale informiert, was auf den Einzelnen zu kommt.

Am 1. Mai trat die neue Fassung der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, in Kraft. Angelika Baumgardt, Energieberaterin der Verbraucherzentrale, erklärt, was sich hinter dem sperrigen Namen verbirgt und welche Regelungen private Verbraucher direkt betreffen. "Die Energieeinsparverordnung ist Teil der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie regelt vor allem die gesetzlichen Anforderungen an baulichen Wärmeschutz und Anlagentechnik", erläutert Baumgardt. Die einzelnen Bestimmungen der Neufassung treten in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft. Für Privathaushalte sind dabei vor allem drei Regelungsbereiche relevant: Aufwertung des Energieausweises: Neu ausgestellte Energieausweise ordnen die Immobilie künftig einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu, wie man sie etwa von Kühlschränken kennt. Ausweitung der Pflicht zum Austausch von Heizkesseln: Standardheizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Gestiegene Effizienzanforderungen an Neubauten ab 1. Januar 2016: Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird gegenüber der EnEV 2009 um 25 Prozent verringert. Heizung und Warmwasserbereitung müssen also entsprechend sparsamer arbeiten. Positiv berücksichtigt wird der Einsatz erneuerbarer Energien. Ebenfalls verschärft, um durchschnittlich 20 Prozent, werden die Anforderungen an die Wärmedämmung der Außenfassade. In jedem Fall sollten sich Bauherren oder Eigentümer, die eine Sanierung oder Investition in ihre Haustechnik planen, unabhängig beraten lassen, empfiehlt Angelika Baumgardt. Bei Fragen zu energieeffizientem Bauen und Sanieren sowie den gesetzlichen Anforderungen und Fördermöglichkeiten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Es gibt auch die Möglichkeit, dass ein Berater zum Energiecheck ins Haus kommt. Nähere Infos dazu unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Die Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

In Homburg finden die Beratungen in der Kreisverwaltung, Am Forum 1, 4. Etage, Zimmer 437a statt. Anmeldung unter Tel. (0 68 41) 104 84 34 oder (06 81) 5 00 89 15. In Kirkel finden die Beratungen jeden ersten Mittwoch im Monat im Rathaus in Limbach, Hauptstraße 12, statt. Anmeldung unter Tel. (0 68 41) 80 98 22.

vz-saar.de

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