Was die Energiesparverordnung bringt

St Wendel · Seit 1. Mai gilt die neue Fassung der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Angelika Baumgardt, Energieberaterin der Verbraucherzentrale, erklärt, was sich hinter dem sperrigen Namen verbirgt und welche Regelungen private Verbraucher direkt betreffen.

"Die Energieeinsparverordnung ist Teil der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie regelt vor allem die gesetzlichen Anforderungen an baulichen Wärmeschutz und Anlagentechnik", erläutert Angelika Baumgardt, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. Die einzelnen Bestimmungen der Neufassung treten in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft. Für Privathaushalte sind dabei vor allem drei Regelungsbereiche relevant:

Neu ausgestellte Energieausweise ordnen die Immobilie künftig einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu, wie man sie etwa von Kühlschränken kennt. Diese Angabe muss bereits in der Anzeige für Vermietung oder Verkauf einer Immobilie angegeben werden. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt und bei Vertragsabschluss auch ausgehändigt werden - unaufgefordert. Der korrekte Umgang mit den Energieausweisen wird außerdem stichprobenartig kontrolliert. Die Umsetzung der Kontrollen obliegt den Bundesländern.

Ausweitung der Pflicht zum Austausch von Heizkesseln ab 1. Januar 2015: Standardheizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind, also vor 1985 eingebaut wurden. Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus ab 2002 bezogen wurde. Sinnvoll kann der Tausch aber auch in diesen Fällen sein, da neuere Heizkessel erheblich effizienter arbeiten.

Gestiegene Effizienzanforderungen an Neubauten ab 1. Januar 2016: Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird gegenüber der EnEV 2009 um 25 Prozent verringert. Heizung und Warmwasserbereitung müssen also entsprechend sparsamer arbeiten. Positiv berücksichtigt wird der Einsatz erneuerbarer Energien. Ebenfalls verschärft, um durchschnittlich 20 Prozent, werden die Anforderungen an die Wärmedämmung der Außenfassade. Bei der Sanierung bestehender Gebäude gibt es dagegen keine wesentlichen Neuerungen.

Bei allen Fragen zu energieeffizientem Bauen und Sanieren sowie den gesetzlichen Anforderungen und Fördermöglichkeiten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Es gibt auch die Möglichkeit, dass ein Energieberater zu einem Energiecheck ins Haus kommt.

In St. Wendel finden Beratungen jeden Donnerstag im Rathaus II in der Gymnasialstraße 21, statt. Terminvereinbarung beim Umweltamt unter Tel. (0 68 51) 8 09 19 22.

In Tholey finden die Beratungen jeden zweiten Montag im Rathaus statt. Terminvereinbarung unter Tel. (0 68 53) 50 80.

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