Mariä Himmelfahrt – Von der Tradition zum gesetzlichen Feiertag

Saarbrücken · Dem Himmel sei Dank - oder doch Maria? Nicht zuletzt deshalb, weil Mariä Aufnahme in den Himmel - kurz: Mariä Himmelfahrt - Saarländern einen freien Tag beschert. Als einziges deutsches Bundesland hat das Saarland den 15. August zum gesetzlichen Feiertag gemacht, festgelegt in Paragraf zwei des saarländischen Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (SFG).

Lediglich in Teilen Bayerns ist der 15. August ebenfalls ein freier Tag - nämlich in den Gegenden, in denen mehrheitlich Katholiken leben.

"Mariä Himmelfahrt ist ein katholischer Feiertag, der im Saarland staatlich ist", sagt Eugen Vogt, Pfarrer in der Saarbrücker Pfarrei St. Johann. Die Ursprünge seien bereits im 6. Jahrhundert verankert. "Als verbindliches, katholisches Fest gibt es Mariä Himmelfahrt aber erst seit einem Dogma von Papst Pius XII. aus dem Jahr 1950 ", erklärt Vogt.

Seit wann der 15. August im Saarland Feiertag ist, lässt sich jedoch nicht präzise beantworten. Unterlagen von 1945 wiesen darauf hin, dass es bereits damals ein Feiertag war, teilt das Innenministerium auf SZ-Anfrage mit. Seit wann genau und warum es ihn gibt, ließe sich nicht sagen.

Eine Erklärung bietet die wechselhafte, deutsch-französische Geschichte des Saargebietes, sagt Eugen Vogt. "In Frankreich ist Mariä Himmelfahrt auch ein staatlicher Feiertag, obwohl Kirche und Staat dort strikter getrennt sind", so Vogt. Grund sei, dass der 15. August auch Geburtstag von Napoleon Bonaparte ist. Eine französische Tradition also.

Übrigens: Lkw dürfen an diesem Freitag in Frankreich nicht fahren, im Saarland aber schon, so das Verkehrsministerium.

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