Lebenslange Haft für Mordauftrag

Saarbrücken · Wegen Anstiftung zum Mord und versuchter Anstiftung dazu hat das Landgericht Saarbrücken gestern eine 56-jährige Frau verurteilt. Der Fall wurde neu verhandelt, weil der Bundesgerichtshof eine frühere gleichlautende Verurteilung aufgehoben hatte.

In der Neuauflage des Prozesses um den Mord an Peter P. (61) aus Kirkel ist die 56 Jahre alte Angeklagte gestern erneut wegen Anstiftung zum Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach sie ebenfalls der versuchten Anstiftung zum Mord schuldig. Denn ihr Schwiegersohn sollte ebenfalls aus dem Weg geräumt werden. Bei der Verkündung des Urteils brach die Frau in Tränen aus, auch ihr letztes Wort vor der Urteilsberatung ging im Schluchzen unter.

Der 61-jährige Computerfachmann Peter P. wurde am 7. Juni 2013 tot im Kofferraum seines Autos gefunden. Sein Mörder hat gestanden und ist rechtskräftig zu zwölf Jahren verurteilt. Er belastete als Kronzeuge die 56-Jährige und behauptete, von ihr angestiftet worden zu sein. Als Lohn habe er einen Geländewagen erhalten.

Während des Prozesses stand Aussage gegen Aussage. Wohin die Waage ausschlägt, musste sich aus Indizien ergeben. Vor dem Bundesgerichtshof hatte selbst der Generalbundesanwalt tiefergehende Ermittlungen für notwendig gehalten. Die Verteidiger meinten, dem sei das Gericht auch in der Neuverhandlung nicht nachgekommen. Der Todesschütze habe den Geländewagen ein Jahr vor der Tat erhalten.

Aber in dem Fall gibt es auch vieles, was gegen die Angeklagte spricht. So gibt es einen Zeugen, dem die Angeklagte Geld für einen Angriff auf das spätere Opfer bot. Er hielt dieses Angebot für einen schlechten Scherz, sprach bei Bekannten von einer "Rambo-Oma", die "einen am Schwimmer" habe. Doch als Peter P. tot aufgefunden wurde, erinnerte er sich und ging zur Polizei .

Wahrscheinlich ist mit diesem Urteil das letzte Wort in diesem Prozess noch nicht gesprochen. Beide Verteidiger sprachen von einer erneuten Revision vor dem Bundesgerichtshof .

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