Angeblicher Neonazi soll im Knast Mordauftrag erteilt haben

Saarbrücken · Wegen versuchter Anstiftung zum Mord steht ein Saarländer (27) vor Gericht. Er soll aus dem Gefängnis heraus einen Mordauftrag gegen seine Ex-Freundin erteilt haben. Aber der vermeintliche Killer war von der Polizei.

. Der 27 Jahre alte Mann auf der Anklagebank des Schwurgerichts ist für die Strafjustiz kein Unbekannter. Seit 2005 stand er mehrfach wegen schwerer Gewaltdelikte vor Gericht und wurde insgesamt zu 14 Jahren Haft verurteilt. Bis April 2014 soll er deshalb im Gefängnis sitzen. Dort soll der Angeklagte, der angeblich Präsident einer Nazi-Bruderschaft hinter Gittern ist, einen Mann gesucht haben, der seine Ex-Verlobte ermordet.

Aber diese angebliche Suche nach einem Killer blieb nicht im Verborgenen. Ein Mithäftling offenbarte die Sache der Polizei . Die setzte einen "nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten" ein, der sich als Auftragsmörder anbot und den Angeklagten hinter Gittern besuchte. Dabei liefen die Überwachungsbänder mit. Ergebnis: Angeblich soll der Angeklagte den Auftrag erteilt haben, seine Ex-Verlobte möglichst schnell mit einem Drogencocktail zu ermorden. Er befürchte nämlich, dass sie bei der Polizei wegen eines versuchten Tötungsdeliktes auspacken könnte. Für den Mord sollten 7500 Euro gezahlt werden. Knapp vier Wochen später kam der vermeintliche Killer wieder zu Besuch in den Knast und meldete, dass der Auftrag erledigt sei. Angebliche Reaktion des Angeklagten: "Jetzt kann ich beruhigt schlafen."

Aber daraus wurde nichts. Denn nun kam die Polizei ganz offen zu ihm. Ergebnis: Der Angeklagte sagt nichts zum angeblichen Mord-Auftrag, will offenbar mit so etwas nichts zu tun haben. Seine Verteidigerin hat dementsprechend die Einstellung des Verfahrens beantragt. Ihr Mandant sei durch einen Lockspitzel des Staates vorsätzlich zu einer möglichen Straftat verleitet worden. Dies verstoße gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. Ganz anders der Staatsanwalt. Er hält den Angeklagten für gemeingefährlich und strebt zusätzlich zu einer weiteren, mehrjährigen Haftstrafe die unbefristete Unterbringung des Mannes in Sicherungsverwahrung an. Der Prozess wird fortgesetzt.

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