Vergewaltigung in der Ehe: Zweieinhalb Jahre Haft für Beamten

Saarbrücken. Gestern hat das Landgericht einen Saarländer (49) für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis geschickt. Der beamtete Briefträger soll seine Frau (50) mit Gewalt zum Sex gezwungen haben. Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof. Der Angeklagte wurde im April wegen Vergewaltigung und Nötigung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt

Saarbrücken. Gestern hat das Landgericht einen Saarländer (49) für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis geschickt. Der beamtete Briefträger soll seine Frau (50) mit Gewalt zum Sex gezwungen haben. Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof. Der Angeklagte wurde im April wegen Vergewaltigung und Nötigung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Seine Revision war erfolgreich, das Urteil wurde hinsichtlich des Strafmaßes aufgehoben. An den Tatsachen rüttelte der Bundesgerichtshof nicht. Das Gericht ging davon aus, dass der nicht geständige Angeklagte seine Frau vergewaltigt hat. Die Ehe war keine Liebesheirat. Anfangs lief alles harmonisch. Doch die Frau hatte keine Lust auf Intimitäten. So nahm er sich diese mit Gewalt. Es kam zu Schlägen und der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch die Bestrafung schreckte ihn nicht. Eine Stieftochter rief die Polizei und die Ehe beschäftigte wieder die Justiz. Der Verteidiger zielte gestern darauf ab, die Strafe unter ein Jahr zu drücken. Denn der Bundesgerichtshof gab Hinweise, dass ein minderschwerer Fall angenommen werden könnte. Damit würde der Angeklagte seinen Beamtenstatus nicht verlieren. Ab einer Verurteilung von einem Jahr Strafe erfolgt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis per Gesetz. Das Gericht nahm wie die Staatsanwaltschaft einen minderschweren Fall an, blieb aber nicht an der untersten Grenze des Strafrahmens. jht

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