Finanzämter im Saarland veranlassen 850 Kontoabfragen

Saarbrücken · Die saarländischen Finanzämter haben im vergangenen Jahr in 850 Fällen Kontoinformationen von Steuerzahlern abgerufen – in etwa so viel wie in den Vorjahren. Das zeigt die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Piraten-Fraktion.

Arbeitsagenturen und Jobcenter beantragten demnach 69 Mal Einblick in Kontoinformationen, die Unterhaltsvorschusskassen 62 Mal. Die Gerichtsvollzieher veranlassten 1332 Kontenabrufe.

Die Behörden haben seit 2005 das Recht, die Daten über das Bundeszentralamt für Steuern abzurufen. Das Amt kann Stammdaten der Spar-, Giro-, Depot- oder Kreditkonten wie Kontonummer, Tag der Errichtung und Auflösung oder Namen und Geburtsdaten der Inhaber und Verfügungsberechtigten abrufen, nicht jedoch Kontostände und Kontobewegungen. Die Landesregierung erklärte, die strengen gesetzlichen Vorgaben verhinderten anlasslose Routineabrufe. Die Finanzämter müssen laut Bundeszentralamt "objektiv nachvollziehbare - und letztlich auch gerichtlich überprüfbare - Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Steuerpflichtigen" haben. Eine Beschränkung auf Fälle mit konkreten Anhaltspunkten für Steuerhinterziehung, so die Landesregierung, hätte "nicht hinnehmbare Einschränkungen" bei Steuererhebung und Vollstreckung zur Folge.

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