Der Fall Florian Crosbie Landesregierung verweigert Auskunft über Geheimdienst-Panne

Saarbrücken · Die Landesregierung hat eine Anfrage der Linkspartei zu dem Geheimdienst-Fehler im Fall des ehemaligen saarländischen Bundeswehrsoldaten Florian Crosbie wegen eines „Geheimhaltungsinteresses“ unbeantwortet gelassen.

 Eine Außenansicht des Saarländischen Landtags.

Eine Außenansicht des Saarländischen Landtags.

Foto: dpa/Oliver Dietze

„Das ist unsäglich“, kommentierte der Linken-Landtagsabgeordnete Dennis Lander den Vorgang am Dienstag gegenüber der SZ. Er will nun auf Bundesebene weiter vorgehen.

Crosbie war im September 2012 vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) fälschlicherweise beschuldigt worden, ein Salafist mit Kontakten zu islamistischen Terrorgruppen in Nordafrika zu sein. Sein Fahrzeug soll damals angeblich mehrfach vor einem bekannten Islamistentreff im Saarland gesehen worden sein. Zudem habe man ihn mit islamistischer Kleidung eine Moschee besuchen sehen und bei der Überprüfung seiner Handydaten Verbindungen zu islamistischen Kreisen in Nordafrika gefunden. Crosbie bestritt die Anschuldigungen stets, stellte seine Kontoauszüge und Handydaten zur Verfügung, um den Verdacht abzuwehren. Mehr als sieben Monate später – Crosbie hielt sich inzwischen wegen Angstzuständen und dem Gefühl der Isolation im Kameradenkreis in einer psychiatrischen Klinik auf – teilte ihm der MAD mit, dass es sich um eine Verwechslung gehandelt habe. Wegen Dienstunfähigkeit verließ Crosbie die Bundeswehr im Oktober 2014. Der MAD hatte später auf Nachfrage mitgeteilt, dass die (falschen) Informationen über Crosbie „aus nachrichtendienstlichem Aufkommen“ stammten, dessen Quellen aus besonderem Schutzinteresse nicht genannt werden könnten.

In dem Antwortschreiben der Landesregierung heißt es nun: „Nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Staatswohl, welches hier ein Geheimhaltungsinteresse beinhaltet, und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Informationsanspruch ist die Landesregierung jedoch zu der Auffassung gelangt, dass die Preisgabe von Informationen im Sinne der Fragestellung die Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes beeinträchtigen könnte.“ Lander hatte von der Landesregierung wissen wollen, ob der saarländische Verfassungsschutz Crosbie seinerzeit überwacht hatte und wer an seiner statt tatsächlich die Moschee besucht und vor einem Islamistentreff im Saarland gesehen worden war. „Dass die Landesregierung jetzt meint, dass das Staatswohl gefährdet sei, macht keinen Sinn“, sagt Lander. „Der Fall liegt sechs Jahre zurück.“ Und die Öffentlichkeit bleibe im Unklaren, ob die Gefahr durch den tatsächlich gesichteten Salafisten im Saarland inzwischen gebannt sei.

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