Bei Verzehr von Speisen und Getränken gilt flächendeckend 2G Diese verschärften Corona-Regeln gelten jetzt in Saarbrücken (mit Karte)

Saarbrücken · Stadt Saarbrücken verschärft Corona-Regeln: In welchen Bereichen die Maskenpflicht und die 2G-Regel gelten.

 Die Saarbrücker Bahnhofstraße.

Die Saarbrücker Bahnhofstraße.

Foto: BeckerBredel

Die Stadt Saarbrücken passt die Corona-Regeln für den Innenstadtbereich an. Die Maskenpflicht besteht weiterhin. Bei Verzehr von Speisen und Getränken gilt flächendeckend 2G.

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage und der von der Landesregierung beschlossenen Verschärfungen der Corona-Regeln passt die Landeshauptstadt Saarbrücken ihre Allgemeinverfügung für den Innenstadtbereich an“, teilte die Stadt Saarbrücken mit.

Die neuen verschärften Corona-Regeln treten schon am Donnerstag, 2. Dezember, in Kraft. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht weiterhin. „Zum Verzehr von Speisen und Getränken kann die Maske abgenommen werden. In diesem Fall gilt auch abseits der Außengastronomie und aller Stände des Christkindlmarktes flächendeckend die 2G-Regel“, hieß es.

 Stadt Saarbrücken verschärft Corona-Regeln: Karte, wo die neuen Regeln gelten.

Stadt Saarbrücken verschärft Corona-Regeln: Karte, wo die neuen Regeln gelten.

Foto: Stadt Saarbrücken/VILLAREALE, MARISA (LHS 13)

Die Maskenpflicht und die 2G-Regel gelten in folgenden Bereichen:

  • Reichsstraße (ab den Saarbahngleisen) bis zur Einmündung Trierer Straße/Faktoreistraße (inklusive Vorplatz der Europagalerie)
  • Bahnhofstraße
  • Berliner Promenade
  • Ufergasse
  • „Am Steg“
  • Schifferstraße
  • Kaiserviertel: Sulzbachstraße bis Ecke Lampertstraße, Rotenhofstraße bis Ecke Futterstraße, Futterstraße bis Kaiserstraße
  • Kath.-Kirch-Straße
  • hinterer Bereich der Gerberstraße (ab Ecke Kaltenbachstraße bis Gustav-Regler-Platz), Herbergsgasse
  • Gustav-Regler-Platz
  • Rabbiner-Rülf-Platz
  • St. Johanner Markt bis zur Bleichstraße einschließlich zuführende Straßen: Kaltenbachstraße, Kappengasse, Türkenstraße jeweils bis Gerberstraße, Saarstraße, Fürstenstraße, Fröschengasse, Am Stiefel, Kronenstraße, Ev-.Kirch-Straße, Cora-Eppstein-Platz, Faßstraße, Obertorstraße bis Ecke Bleichstraße
  • Tbilisser Platz

Die Maskenpflicht gilt laut der Stadt Saarbrücken für alle Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Plakate in den entsprechenden Bereichen weisen demnach auf die 2G-Regel und die Maskenpflicht hin.

„Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes werden den Nachweis der 2G-Regel und die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren“, erklärte die Stadt Saarbrücken weiter.

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