Architekten und Ingenieure EuGH kippt Honorarregelung

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gekippt. Die entsprechende Regelung verstoße gegen EU-Recht, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-377/17).

Nach der entsprechenden EU-Richtlinie dürften Mindest- und Höchstpreise nur unter bestimmten Bedingungen vorgeschrieben werden. Die in der Deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgeschriebenen Sätze erfüllten allerdings nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, erklärten die Richter weiter. Die Mindestsätze gälten nämlich nur für Architekten und Ingenieure, entsprechende Leistungen könnten aber auch von anderen Dienstleistern erbracht werden, die ihre fachliche Eignung nicht nachweisen müssten. Daher seien die Mindestsätze ungeeignet, hohe Qualitätsstandards und den Verbraucherschutz zu sichern.

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