Georg Jung (CDU) mit Erfolg vor Gericht Ex-OB von St. Ingbert behält seine Pension

Update | St. Ingbert · Der Ex-Oberbürgermeister von St. Ingbert, Georg Jung (CDU), darf seine Pension behalten. Das Oberverwaltungsgericht hat ein früheres Urteil kassiert.

 Georg Jung (Mitte) im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgericht mit seinen Anwälten Nicole Wartenphul und Prof. Guido Britz.

Georg Jung (Mitte) im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgericht mit seinen Anwälten Nicole Wartenphul und Prof. Guido Britz.

Foto: Michael Jungmann

Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichtes hatte Jung sein Ruhegehalt von 4000 Euro netto wegen „schwerwiegender Dienstvergehen“ gestrichen. Nach der Entscheidung im Januar vorigen Jahres gingen seine Anwälte Professor Guido Britz und Nicole Wartenphul in Berufung. Nun hat der sechste Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Saarlouis anders entschieden als die erste Instanz. Die Disziplinarklage des Landesverwaltungsamtes wiesen die Richter unter dem Vorsitz von OVG-Präsident Michael Bitz ab, eine Revision ist nicht möglich.

Jung stand von 2004 bis 2012 an der Rathausspitze der Mittelstadt. Das Saarbrücker Landgericht verurteilte den 57-Jährigen später wegen Vorteilsnahme in vier Fällen und Untreue zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro, in der Summe 15000 Euro. Hintergrund waren Spenden in Höhe von 135000 Euro, die Jung als Oberbürgermeister für den von ihm geführten Verein zur Förderung sozialer und kultureller Belange bei Unternehmen eingesammelt hatte. Daneben ließ der Jurist eine Stiftung, deren Chef er war, für hohe Anwaltskosten aufkommen, obwohl die juristische Expertise nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft seinem eigenen Interesse galt. Denn nach seiner Abwahl in St. Ingbert wollte Jung sich den Stiftungsvorsitz sichern, obwohl dieser an das Amt des Oberbürgermeisters gebunden war. Den Schaden erstattete der ehemalige Verwaltungschef später.

Nach der Verurteilung des Kommunalpolitikers hatte das Verwaltungsgericht über dessen Pensionsansprüche zu entscheiden. Die Disziplinarkammer erkannte bei Jung eine „Bereitschaft zur Missachtung von Recht und Gesetz“, mit dem Verlust des Ruhegehalts traf ihn die härteste Sanktion. Anwalt Britz hatte betont, sein Mandant habe sich nicht persönlich bereichert, die Stadt St. Ingbert profitiere nach wie vor von dem eingeworbenen Geld.

Auch aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts muss sich Jung zwar ein „schwerwiegendes Dienstvergehen“ vorwerfen lassen. Jedoch berücksichtigte das OVG auch Umstände, die sein Fehlverhalten in einem „milderen Licht“ erschienen ließen. Dazu zählten die Richter die „überwiegende Uneigennützigkeit seines Handelns“, aber auch die schwerwiegenden Folgen für den Ex-OB, sein Geständnis im Prozess vor dem Landgericht und die Wiedergutmachung, die er leistete. Ein „endgültiger Vertrauensverlust“ liege nicht vor.

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