Nach Niederlage vor Gericht: Zweibrücker Stadtrat startet einstimmig neuen Bebauungsplan Park-Quartier verzögert sich länger als gedacht

Zweibrücken · Um die Hotel-, Pflege- und Wohnungs-Pläne für das frühere Parkbrauerei-Gelände diesmal rechtssicher zu ermöglichen, hat der Stadtrat einstimmig ein völlig neues Bebauungsplanverfahren gestartet.

 Die Ex-Parkbrauerei in Zweibrücken ist komplett abgerissen, das Gelände schon terrassiert – doch weil der Bebauungsplan rechtswidrig war, muss jetzt ein neuer her, bevor gebaut werden kann.

Die Ex-Parkbrauerei in Zweibrücken ist komplett abgerissen, das Gelände schon terrassiert – doch weil der Bebauungsplan rechtswidrig war, muss jetzt ein neuer her, bevor gebaut werden kann.

Foto: Jan Althoff

„Zurück auf Los“ heißt es nach dem Oberverwaltungsgerichts-Urteil gegen das größte Bauprojekt der vergangenen Jahrzehnte in der Zweibrücker Innenstadt. Denn nachdem das OVG Koblenz im Januar den im September 2019 vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsplan für rechtswidrig erklärt hatte, hat der Rat am Mittwochabend einstimmig ein völlig neues Bebauungsplanverfahren für das „Quartier Altes Brauereigelände“ eingeleitet. Ebenso für eine erforderliche Teiländerung des Flächennutzungsplans.

„Wird es dadurch eine zeitliche Verzögerung geben?“, fragte Bürgernah-Fraktionschef Dirk Schneider. „Natürlich“, antwortete Claudia Lennartz, Geschäftsführerin des erneut beauftragten Planungsbüros Agsta Umwelt, „denn wir fangen bei Null mit einem neuen Bebauungsplan an“. Zwar bleibt es bei dem von Investor Manfred Schenk angestrebten Nutzungsmix für das Gelände (Hotel, Pflegeeinrichtungen und Wohnungen). Aber sogar die Verkehrs-, Lärm- und Umweltgutachten müssten „alle überarbeitet und angepasst werden“, erläuterte Lennartz. Das neue Bebauungsplanverfahren werde ein Dreivierteljahr brauchen, schätzte Lennartz. „Wir sind eigentlich von einer etwas kürzeren Zeit ausgegangen“, kommentierte bedauernd Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD). Schenk hatte unmittelbar nach dem Urteil dem Pfälzischen Merkur gesagt, der Bebauungsplan werde sich „heilen lassen“, er schätze die Verzögerung auf nur drei Monate.

Lennartz erläuterte dem Rat die Hintergründe, warum es länger dauert. Denn der neue Bebauungsplan sieht nicht wie bislang geplant „Sondergebiete“ (mit den oben genannten Zwecken) für das gesamte 2,4 Hektar große Gelände vor – sondern zwei planungsrechtlich getrennte Gebiete: oben am Hang ein reines „allgemeines Wohngebiet“ und unten an der Hofenfelsstraße ein „urbanes Gebiet“.

Ein „urbanes Gebiet“ ermöglicht zwar laut Baunutzungsverordnung auch Einzelhandel. Weil das Ex-Brauereigelände knapp außerhalb der geschützten Innenstadt-Einzelhandelszone liegt, wird die zulässige Verkaufsfläche im Bebauungsplan aber auf insgesamt maximal 400 Quadratmeter begrenzt, heißt es in der Bebauungsplan-Kurzbegründung.

Ulrich Schüler (FDP) fragte, ob im neuen Plan die Beanstandungen der Nachbarn berücksichtigt würden. Lennartz antwortete, das Gericht habe diesbezüglich zwar kaum konkrete Punkte vorgegeben. „Aber es wird sich schon was ändern für die Anwohner, denn in einem reinen Wohngebiet ist nur eine viel lockerere Bebauung möglich.“ Einige Nachbarn hatten befürchtet, durch „Wohntürme“ gestört zu werden (wir berichteten mehrfach). In den Ratsvorlagen wird mehrfach die Einbettung der Bebauung in die Nachbarschaft betont. Es sind aber weiterhin bis zu vier Vollgeschosse (plus technische Aufbauten) geplant.

Die Kosten für die neuen Plan-Verfahren trägt Investor Schenk.

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