Bauarbeiten ruhen Klage gegen Spielgerät in Lautzkirchen – Stadtverwaltung bedauert die Situation

Blieskastel/Aßweiler/Lautzkirchen · Die Arbeiten für das Spielgerät werden ruhen, bis über den Widerspruch des Anwohners entschieden ist.

 Beigeordneter Guido Freidinger.

Beigeordneter Guido Freidinger.

Foto: Hans Hurth

Kürzlich konnte auf dem Pausengelände der Grundschule in Aßweiler, einer Dependance der Grundschule am Würzbacher Weiher, ein neues Klettergerät in Betrieb genommen werden. Rund 26 000 Euro hatte die Blieskasteler Stadtverwaltung dafür im Haushalt bereitgestellt. Mit dabei waren auch gleich noch Reckstangen zum Turnen sowie eine Nestschaukel.

Für den ordnungsgemäßen Aufbau hatte eine Fachfirma gesorgt, der städtische Baubetriebshof für den erforderlichen Fallschutz. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde das Gerät im Beisein der Schülerinnen und Schüler, des Lehrerkollegiums, des Bürgermeisters sowie des für Schulen zuständigen Beigeordneten, Mitarbeitern des Bauhofes und Mitarbeiterinnen des Schulamtes offiziell übergeben.

In Lautzkirchen indes lässt diese Einweihung eines Spielgerätes auf dem Schulhof leider noch eine Zeitlang auf sich warten (Bericht oben). „Ich bedauere es sehr“, so der für die Grundschulen zuständige Beigeordnete Guido Freidinger in einer Pressemitteilung, „dass wir beim Schulhof in Lautzkirchen nun erneut zu einer Unterbrechung der Baumaßnahme gezwungen werden“. Die Untere Bauaufsicht des Saarpfalz-Kreises habe die Stadt Blieskastel mit Schreiben vom 3. Mai darüber informiert, dass gegen die erst Anfang April erteilte Baugenehmigung für die Spielgeräte auf dem Schulhof der Grundschule Lautzkirchen Widerspruch eingelegt worden sei.

Der Anwalt der Klagepartei habe gleichzeitig mitgeteilt, dass er einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs beim Verwaltungsgericht in Saarlouis gestellt hat. Die UBA weise in ihrem Schreiben an die Stadt ausdrücklich darauf hin, „dass alle Bauarbeiten, die in Kenntnis dieses Widerspruchs durchgeführt werden, auf das Risiko alleine der Stadt gehen“. Die Stadtverwaltung, so Freidinger, werde die Bauarbeiten vorläufig ruhen lassen, bis sie Gelegenheit habe, die Rechtslage mit einem Rechtsanwalt zu besprechen beziehungsweise das Gericht über den Antrag entschieden habe.

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